Mitglied inaktiv
Wir wohnen hier zu dritt (ich, Mann, 2 Kinder) in einer drei-Zimmer-Wohnung. Mein Vater wohnt im Hobbyraum schräg unter uns mit eigenem Eingang. Der Hobbyraum ist wie eine kleine Wohnung, mit Fenstern, Bad, Küchenniesche und Wohn/Schlafraum. Der Hobbyraum gehört zu unserer Wohnung. Wir bezahlen die Miete für alle Zimmer einschließlich Hobbyraum. Unserer Vermieterin gehört noch eine Wohnung hier, die 5 Zimmer hat. Nun zieht unsere Nachbarin aus dieser 5-Zimmer-Wohnung aus und wir würden sie nehmen können. Der Hobbyraum müsste dann aber auf die 5-Zimmer-Wohnung umgelegt werden. Nun machen die Eigentümer hier im Haus Probleme, da sie denken, unsere Vermieterin würde sich bereichern wollen?!? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, daß der Hobbyraum problemlos auf die 5-Zimmer-Wohnung geschrieben werden kann? Gerne auch per PN!
Ich lese heraus, dass das Haus in dem Du wohnst, einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Also diverse Eigentümer an einem Mehrfamilienhaus. Die Keller sind in solchen Fällen über die Teilungserklärung an die Wohnungen gebunden. Sprich, der Eigentümer hat diesen einen Keller mit seiner Wohnung gekauft. So einfach umschreiben geht da tatsächlich nicht. Das ist eine Änderung der Teilungserklärung, die geht nur mit Mehrheitsbeschluss (m.E. 2/3) der Eigentümerversammlung. Mein Vorschlag wäre, den Keller einzeln bei der Vermieterin zu mieten. Keiner der anderen Eigentümer kann sie zwingen ihren Keller nur in Verbindung mit Wohnung X zu vermieten. Also einen Mietvertrag für den Hobbykeller und einen für die 5-Zimmer-Wohnung. Dort kann (falls von euch nicht benötigt) vermerkt werden, dass KEIN Keller zur Wohnung gehört. Der so freie Keller kann per Mietvertrag dann zu eurer alten Wohnung vermietet werden. Also: umschreiben - nein, aber mit Mietverträgen (die die WEG nichts angehen) kann man einiges machen... Gruß Corinna
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