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Kann mir jemand kurz die Unterschiede erklären und was im Fall einer Geldforderung wohl sinnvoller / für den Gläubiger günstiger ist?
Günstiger ist zunächst einmal das gerichtliche Mahnverfahren, weil es auch am Ende zu einem Titel führt. Das gerichtliche Mahnverfahren kann man alleine betreiben ohne Anwalt oder Inkassounternehmen. Das Geld kann man sich sparen. Sollte das ger. Mahnverf. nicht zur Begleichung der Forderung führen, hat man immer noch den Titel aus dem man 30 Jahre vollstrecken kann. Mit diesem Titel kann man immer noch ein Inkassounternehmen mit der Forderungsüberwachung beauftragen. Das kostet nicht mehr die Welt. Wie hoch ist die Forderung?
knapp 1000 € abzüglich Kaution 400 €
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