Meine_Zwerge
Hallo, kennt sich wer mit "Entmündigung" aus??? Ich weiß das es das so nicht mehr gibt, sondern sich Betreuung nennt. Ein wenig ausholen müsste ich dazu - ich hoffe es stört nicht, ansonsten bitte überlesen! Mein Bruder, 34 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, verletzt sich selbst! Er ist nun angeblich entmüdigt worden, soll keinerlei Rechte und Entscheidungsfreiheiten mehr haben, laut seiner Frau. Er ist im betreuten Wohnen untergebracht um Abstand von seiner Frau und deren Familie zu bekommen! Jedoch fährt diese 3-5 mal die Woche hin und besucht ihn! Immer danach, verletzt er sich wieder! Es muss doch jemanden dort auffallen, dass sie ihm nicht gut tut und es immer dann ist, wenn sie da war! Er selbst hat gesagt, er möchte nicht, dass sie kommt. Angeblich ist es egal, was er sagt - er ist ja entmündigt und hat nix zu sagen! (O-Ton seiner Frau!) Diese Verletzerei hat angefangen, als er mit ihr zusammen kam. Ich habe nie den besten Kontakt zu meinem Bruder gehabt. Aber, mir tut es so weh, wenn ich sehe, was er mit sich selber macht... und deshalb frage ich mich, ob ich ihm irgendwie helfen kann! Es hat niemand so einen richterlichen Beschluss über die Betreuung gesehen - es weiß also auch niemand, ob er "richtig unter Betreuung steht"... Ich dachte nun, wenn ich beim zuständigen Betreuer anrufe und ihn frage ob es geht, dass man sie erst mal nicht mehr zu ihm lässt?? Weil es ihm nicht gut tut... Aber geht das überhaupt? Kann ich mich irgendwo hinwenden? Was kann ich tun? Sorry, das es lang geworden ist, aber es liegt mir sehr am Herzen! LG
Dein Bruder steht also unter Betreuung. Zuständig ist das Betreuungsgericht welches wahrscheinlich beim Amtsgericht angesiedelt ist. Ruf beim Betreuungsgericht an und frag wer zuständig für deinen Bruder ist. und/oder Frag den Leiter vom betreuten Wohnen wer zuständig ist. Da telefonierst du dich durch. Selbstverständlich solltest du deine Zweifel äußern, ob diese Besuche hilfreich sind.
Also sagen mir die, wer zuständig ist? Danke und lg
Du bist doch seine biologische Schwester, nicht wahr? Warum sollte man dir keine Auskunft geben, vor allem wenn du ein Problem mit dem Betreuer diskutieren willst? Übrigens würde ich einen Ausweis und Geburtsurkunde mitnehmen und persönlich dorthin gehen, um die Auskunft einzuholen. Am Telefon wird man dir (hoffentlich) nichts sagen wollen.
Wer ist denn als Betreuer für ihn eingesetzt? Das ein Betreuter "nichts zu sagen" hat, ist natürlich Blödsinn. Der Betreuer hat die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen. Außerdem ist die Frage, in welchen Bereichen eine Betreuung angeordnet wurde. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthalt.... da gibt es mehrere "Unterbereiche", für die einzeln eine Betreuung angeordnet werden kann. Blöd wäre es, wenn die Frau als Betreuerin eingesetzt wurde. Dann wären Deine Einwände beim Betreuungsgericht richtig aufgehoben, denn das ordnet die Betreuung an und setzt auch den Betreuer ein. Diese Betreuungsanordnung wird regelmäßig - normalerweise mindestens alle 2 Jahre - überprüft und kann vom Betreuungsgericht auch beendet bzw. geändert werden. Wenn es einen "externen" Betreuer gibt, dann solltest Du Dich direkt an den wenden. Professionelle Betreuer betreuen oft viel zu viele Personen und sind daher, was solche Vorfälle angeht, auf Hinweise von außen angewiesen.
Bereichen er betreut ist! Es ist wohl ein Betreuer von einem gemeinnützigen Verein für betreutes Wohnen wenn ich das richtig verstanden habe! Es ist grausam, zusehen zu müssen, wie sich der Bruder Stück für Stück selbst..... lg
Es müsste beim zuständigen Gericht ein Betreuungregister geben.
Dann finde den Betreuer heraus und rede mit dem. Das Gericht sollte Dir Auskunft geben, wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweist - welches Du als Schwester hast. Oder Du fragst Deinen Bruder selber, der wird das doch wissen. Woher weißt Du eigentlich, daß er sich nach den Besuchen der Frau selber verletzt? Wer auch immer Dir das gesagt hat, sollte in der Lage sein, Dir etwas zur Betreuungssituation zu sagen - und wenn er auch nur den Betreuer nennen kann. Ich gehe mal davon aus, daß Dein Bruder in Therapie ist. Im Rahmen so einer Therapie gibt es meistens "Bezugsgespräche", zu denen auch Verwandte eingeladen werden können. Frag Deinen Bruder doch mal, ob sein Therapeut sowas vorsieht.
also, erstmal kenn ich das von einem bekannten, der unter Borderline leidet. Er verletzt sich auch selbst, hasst seine frau und liebt sie gleichzeitig. das ist typisch für borderliner. ist dein bruder einer? dann kenn ich das von einer einrichtung hier bei uns, auch betreutes wohnen, da werden die patienten gefragt, ob es menschen gibt, die sie NICHT sehen wollen. das wird notiert und diese personen werden dann auch nicht reingelassen. man muß ausweise vorzeigen beim eingang auf die station. kann sein, daß es unterschiede gibt, aber dort ist es so. wenn also dein bruder keine einwände gegen die besuche der frau hat, was willste dann machen? und sie haben durchaus mitspracherecht. so ne richtige entmündigung, wie man sie von früher kennt, die gibt es nicht mehr.
Hallo, ich habe noch nie gehört, dass jemand entmündigt wurde, nur weil er sich selber verletzt. Da muss doch noch mehr dran hängen. Selbstverletzung ist ein Symptom einer psychischen Erkrankung, aber kein Mangel der Persönlichkeit. Ich kenne etliche Frauen, die sehr liebevoll und verantwortungsbewußt ihre Kinder täglich versorgen und die sich auch selber verletzen, weil sie z.B. traumatisiert sind. Niemand von diesen Frauen ist entmündigt oder wird in der Versorgung der Kinder in Frage gestellt. Insgesamt ist halt Therapie wichtig und je nach Einzelfall können auch Medikamente hilfreich sein. LG leaelk
"Kinder versorgen" und "unter Betreuung stehen" widerspricht sich doch nicht. Ich kenne Frauen, die unter Betreuung stehen - in einem oder mehren Bereichen - und sich (dennoch? - nein, unabhängg davon!) liebevoll und kompetent um ihre Kinder kümmern. Außerdem weiß ich sicher, daß kaum jemand im Umfeld dieser Frauen weiß, daß sie unter Betreuung stehen. Das steht nämich nicht an der Türklingel. Außerdem fände ich es angemessen, wenn Du den Begriff "Entmündigung" nicht mehr benutzen würdest.
Hallo Ich kann dir sagen Du wirst keine Auskunft vom Gericht bekommen wer der Betreuer ist meine Mutter arbeitet seit fast 15 Jahren als Betreuer Es kommt drauf in welchen Bereiche er sie angesetzt bekommen hat Was Du machen kannst der Klinik deine Telefonnummer hinterlassen und sie sollen es dem Betreuer weiterreichen
Selbstverletzungen (autoaggressives Verhalten) sind sehr wohl Anzeichen einer schweren Persönlichkeitsstörung. Ansonsten rede doch mal selbst mit deinem Bruder, besuch ihn!
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