Elternforum Aktuell

HAUSHALTSHILFE

HAUSHALTSHILFE

TRB

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Hallo, Ich habe eine Frage die eigentlich nicht wirklich hier rein passt. Hoffe trotzdem das ich die Frage stellen darf. Mein Sohn hat pg3 und ist 5 Jahre alt. Ich muss mich am Dienstag operieren und werde 8 Wochen eingeschränkt sein. Die Kasse hat mir Haushaltshilfe Genehmigt. Zu meine Frage die Nachbarin die das machen möchte hat mich gefragt ob Sie das in der Steuererklärung eingeben muss. Die Aok meinte nein muss Sie nicht kommt mir aber persönlich komisch vor da es fast 4000 Euro sind. Kennt sich da jemand aus?. LG


Ellert

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Antwort auf Beitrag von TRB

Wie machst Du das mit der Verhinderungspflege immer ? In meinem Formular muss immer die Steuernummer der Verhinderungspflege angegeben werden aus dem Grund finde ich niemanden mehr und verschenke das Geld jedes Jahr. Alle die ich anspreche haben Angst wegen der Steuer...


TRB

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hey ich muss nur den Namen eingeben. Und da es eine enge Freundin ist geht das unter sittliche Verpflichtung. Sie gibt es jedes Jahr an hatte noch nie Probleme. Lg


Ellert

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Antwort auf Beitrag von TRB

Ich bekomme keine Haushaltshilfe aber ich brauche zur Verhinderungspflege zB neben dem Formular eine Rechnung. Was will die Kasse denn haben zur Abrechnung wenn die weder Steuernummer noch Rechnung haben wollen würde ich an deren Stelle einfach beim Finanzamt anrufen und fragen. Die Kasse kann ja nicht bestimmen über Steuerpflicht u.ä. Bei der Summe wäre ich an Stelle der Freundin auch vorsichtig, sie wird ja dann im Job auch Urlaub nehmen müssen etc


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wer macht denn bei Dir die Verhinderungspflege? Ein Pflegedienst? Ich habe eine feste Betreuung aus meinem Freundeskreis, die "ich über die Verhinderungspflege abrechne". Da benötige ich nur eine Quittung von ihr, keine Steuernummer oder gar eine Rechnung. An die TE: Ich kenne es nur so, dass es beides getrennt zu sehen ist. Die Haushaltshilfe wird ja von der KK gezahlt, die Verhinderungspflege von der Pflegekasse. Nichts von beiden muss bei der Steuererklärung angeben werden, die Beträge sind ja auch gedeckelt. VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

Rechnung ( darf selbst geschrieben sein mit Stunden von bis etc) das bekloppte Formular und der Knaller - GRUND der Verhinderung muss ich jedes mal eintragen was ich eine Frechheit finde denn das geht die nichts an warum ich nicht daheim sein will oder kann. Wie gesagt, bei mir machts keiner mehr und der Pflegedienst ist ja auch so dicht dass die seit Corona keine Leute mehr haben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

da steht es nicht mehr drin Habe gerade mal online geschaut


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Muss man immer noch eintragen

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TRB

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Antwort auf Beitrag von ohno

Hallo, Mit der verhinderungspflege hatte ich nix gefragt das war jemand anderes. Es ging bei mir nur um die Frage mit der Haushaltshilfe. Sie arbeitet nicht und ist Hausfrau. Wir wissen nur nicht wie wir das machen sollen bzw wegen den Steuern.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn ich eine echte Rechnung schreibe, brauche ich doch eine Rechnungsnummer und so eine USt-Nr.? Ich hab hier zwar glaub 4 Formulare zum ausfüllen (Verhinderungspflege), aber ich werde damit ja nicht zum Unternehmer, bzw meine Ersatzperson. Habe gerade mal geschaut. Ich muss nur ankreuzen, ob ich wegen Entlastung oder sonstiger privater Gründe ausfalle (bei stundenweiser Verhinderung), aber nicht, warum. So unterschiedlich ist das. Scheint aber bei der TE auch nicht so streng zu sein wie bei Dir, vllt ist Deine Pflegekasse da "bissi eingeschränkt". VG ohno


ohno

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Antwort auf Beitrag von TRB

Oh, sorry Ich war damals Haushaltshilfe bei meinem Partner (2 Haushalte), ich musste nichts versteuern. Es waren aber auch keine 8 Wochen bzw so ein hoher Betrag. VG ohno


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von ohno

kürzlich habe ich gerade mit der Nachbarin darüber gersprochen, sie brauchte eine Haushaltshilfe, für 8 Wochen.. die Nichte hat das übernommen, und sie musste es nicht versteuern weil es weiniger als 400€ war, sie kam nur 2x in der Woche, oder auch mal 1 Tag mehr wenn sie zum Arzt musste und dies nicht alleine konnte


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von TRB

Wenn sie sonst gar kein Einkommen hat, ist sie unter dem Steuerfreibetrag und kann die 4000€ steuerfrei verdienen.


Mammar

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Antwort auf Beitrag von TRB

Die Nachbarin muss die Summe die sie von dir bekommt bei der Steuer angeben Steuerfrei sind Einkommen aus Pflegetäigkeiten wenn der Pflegende mit dem zu pflegenden verwandt ist oder wenn eine sittliche Verpflichtung besteht(in dem Fall Nachbarin,Enge Freundin...) Aber wie geschrieben,angegeben werden muss es trotzdem Pflegetätigkeiten sind von Privatpersonen deshalb Steuerfrei damit es überhaupt jemand macht,ich pflege meine Eltern und obwohl sie schon ziemlich viel Hilfe benötigen, bekommen wir keine 1000Euro Pflegegeld,also ganz aufhören zu arbeiten ist nicht,die Zeiten die ich nicht da bin übernimmt.mein Mann im Frei ,ein professioneller Dienst kann aber mehr als das doppelte abrechnen, obwohl die natürlich gar nicht 24/7 da wären


ak

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Antwort auf Beitrag von Mammar

Haushaltshilfe ist die VHP. Die VHP darfst du komplett abrechnen, ohne es dem FA mitzuteilen. Das Bertrag, den die Vertretung erhält, darf nur nie höher sein, als das festgelegte Geld der Verhinderungspflege. Zudem kann ja noch das Geld aus der Kurzzeitpflege mitgenommen werden, sofern der Betrag aus der VHP nicht ausreicht. Und dann gibt es ja noch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR / Monat. Den kann man ja auch noch mit anrechnen. Die HHH ist wieder ein ganz anderer Topf und hat mit der Pflege absolut nichts am Hut. Allerdings kann ich die hierbei nicht sagen, ob das Geld der HHH beim FA gemeldet werden muss. _______________________________________________________________________ Achtung: eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, ist diese ausschließlich für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zuständig. Für Aufgaben, die in den Bereich der Pflege fallen, ist eine Haushaltshilfe nicht vorgesehen. Benötigen Sie eine Pflegekraft, haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse. Der Anbieter rechnet die Kosten mit der Kasse direkt ab. Sie selbst leisten nur eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten pro Einsatz – mindestens 5 Euro und höchs­tens 10 Euro pro Tag. Den Eigen­anteil müssen Sie an Ihre Krankenkasse über­weisen, wenn die Aufforderung dazu per Post ange­kommen ist.


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

HHH ist NICHT die VHP


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ak

Wenn sie Zweifel hat soll sie beim Finanzamt anfragen schaden kann das nie und selbst wenn sie es versteuern MÜSSTE hat sie ja am Ende immer noch was raus --- Pflegegeld und Verhinderungspflege sind auch unterschiedliche Sachen Pflegegeld wird nie versteuert wenn das die Angehörigen bekommen, die Pflegekasse zahlt ja auch Rentenbeiträge dafür. Allerdings fände ich es komisch wenn jetzt jemand Verhinderungspflege bei mehreren macht und dauerhaft und damit sein Einkommen bestreitet dass das niemals steuerpflichtig werden würde - da gibt es garantiert auch Grenzen.


Frida19

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Verhinderungspflege bei einer Person KANN steuerfrei sein (sittliche Verpflichtung). Sobald die Verhinderungspflege bei mehreren Personen durchgeführt wird, wird zumindest ganz genau hingesehen. Verhinderungspflege bei zwei Verwandten oder entfernten Verwandten kann dabei auch immer noch steuerfrei sein. So ist zumindest mein Stand der Dinge. Darum geht es hier aber letztlich nicht. Mit Haushaltshilfe kenne ich mich nicht aus.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Frida19

§ 3 Nr. 36 EStG: "Steuerfrei sind Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden. Entsprechendes gilt, wenn der Pflegebedürftige vergleichbare Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen nach den Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach den Beihilfevorschriften für häusliche Pflege erhält".


ak

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Antwort auf Beitrag von Leena

Ich glaube, die KK sendet eine Bescheinigung an das FA oder zumindest zu dem Vers. Jedenfalls bei einigen Geschichten. Das muss dann dort eingereicht werden. Bei HHH bin ich mir jetzt nicht sicher ________________________________________________ Aber wie gesagt : VHP , KZP und Entlastungspflege sind andere Töpfe ... das geht zu Lastern der Pflegeversicherung. HHH geht zu Lasten der Krankenversicherung.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ak

Bei sowas bin ich zwischenzeitlich mehr als vorsichtig und frage lieber zu viel nach als zu wenig


TRB

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich glaube hier ist was falsch gelaufen. Es war jemand anderes der gefragt hat wegen Verhinderungspflege. Ich hab gefragt wegen Haushaltshilfe. Lg


Ellert

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Antwort auf Beitrag von TRB

der das verglichen hatte - drum frag ich ja nun auch ob es einen Unterschied macht aus welchem Topf das kommt ob das einen Unterschied bei der Steuerpflicht macht.


ak

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Na klar.... PV ist PV und KV ist KV...


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

Wie viele Stunden Haushaltshilfe Krankenkasse? Organisieren Sie selbst eine Haushaltshilfe, können Sie die anfallenden Kosten mit der Kasse abrechnen. Die Kassen gewähren in der Regel im Jahr 2022 bis zu 10,25 Euro pro Stunde, maximal 82 Euro am Tag. Die Maximalsumme kommt zustande, wenn die Haushaltshilfe acht Stunden am Tag arbeitet. Wie lange zahlt die AOK Haushaltshilfe? Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die AOK die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Regel bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann. Beispielfall – selbst beschaffte Haushaltshilfe Die Ehefrau und Mutter erkrankt und kann sich nicht um den Haushalt kümmern. Von der Krankenkasse erhält sie finanzielle Unterstützung für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe. Der Ehemann und Vater nimmt in dieser Zeit unbezahlten Urlaub und kümmert sich um Haushalt und Familie. Die Krankenkasse bescheinigt die gezahlten Leistungen und vermerkt häufig, dass es sich auch um einen Ausgleich für Verdienstausfall handelt. Die Bescheinigung wird an die Ehefrau und Mutter ausgestellt. Sie ist die Empfängerin der Geldleistung. Wichtig: Es ist nicht Voraussetzung, dass vor der Erkrankung eine Berufstätigkeit bestand. Das gezahlte Geld ist steuerfrei. Es gibt auch keine elektronische Datenmeldung der Krankenkasse an das Finanzamt. Hilft das jetzt weiter ?


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

Die Krankenkassen kommen teilweise oder in voller Höhe für Gesundheitskosten bei Krankheit, Mutterschaft oder nach Unfällen auf. Pflegekassen verfolgen die Absicht, eine Pflegebedürftigkeit durch präventive Maßnahmen, spezielle medizinische Behandlungen und Rehabilitation zu vermeiden. Ist die Pflegekasse auch gleichzeitig die Krankenkasse? Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kommen Sie zugleich in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Somit sind Sie bei Ihrer Krankenkasse sowohl kranken- als auch pflegeversichert. Das heißt : Die PV ist nur in die KK eingegliedert worden ...das ist der Unterschied


ak

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Antwort auf Beitrag von ak

Tipp zum praktischen Vorgehen Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des „Pflegenden“ ist wegen des unbezahlten Urlaubs ein Unterbrechungszeitraum der Lohn- bzw. Gehaltszahlung eingetragen. Fügen Sie die Bescheinigung der Krankenkasse bei. Vermerken Sie aber deutlich, dass die erhaltenen Leistungen vollkommen steuerfrei sind und tragen Sie die Beträge nicht in die Vordrucke der Steuererklärung ein. Prüfen Sie zudem genau die Bescheinigungen der Krankenkasse und den genannten Grund der Zahlung.