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Hat hier jemand ein Kind im Dualen Studium bei der Polizei?

Hat hier jemand ein Kind im Dualen Studium bei der Polizei?

User-1724409901

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Hallo! Ich habe mal eine Frage: und zwar fängt mein Kind im Oktober ein duales Studium bei der Polizei an. Sie haben auch schon eine WA Gruppe. Dort schrieb jetzt jemand, dass man als Polizeianwärter keine Studententarife in Anspruch nehmen darf. Mein Kind ist gerad etwas Durcheinanders deswegen. Denn es werden ja überall Studententarife angeboten und nun heißt es die darf sie gar nicht nutzen (so von wegen Korruption). Wisst ihr da was drüber? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Sie hat ja noch ein Privatleben und nimmt Vergünstigungen ja nur als privat Person in Anspruch. Nicht als Polizistin. Es geht um Tarife bei Telefonanbietern zum Beispiel oder auch bei der Deutschen Bahn. Danke schon mal falls jemand was weiß


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von User-1724409901

Hmm….nein, ich habe kein Kind bei der Polizei. Ich kann mit aber vorstellen, dass Studentenvergünstigungen nicht genutzt werden dürfen - allerdings nicht wegen Korruption - sondern, weil sie keine reinen Studenten sind, sondern ein Ausbildungsgehalt bekommen, was „normale“ Studenten nicht haben. Das könnte ich mir vorstellen, aber ich weiß es nicht!


Ellert

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Um die nutzen zu können braucht man ja einen Studentenausweis, ich ( lange her und anderer Dienstherr) war kein Student in dem Sinne sondern RI Anwärter und bekäm Vergütung. Ich hatte auch keinen Studentenausweis, der Tarif in der Krankenkasse war auch kein Studententarif sondern ein Anwärtertarif. Ich gehe davon aus dass sie das alles erklärt bekommt und würde da mir keinen Kopf über ungelegte Eier machen. Telefontarife hatten meine Kinder immer nicht als Student klassisch sondern als Unter 25 glaube ich, egal ob Student oder sonstwas. Nur bei apple zB musste man einen Nachweis erbringen und bekam dann Rabatt. Semestertickets gabs bei meiner Studentin immer über die Uni, aber nicht beim Bund dual studiert. Rabatt im Kino zB gibts über Studentenausweis, da wäre spannend ob die das bekommen. Wenn ja, warum dann also nicht nutzen, der ist doch nur für Rabatte da oder ? Welche Pflichten ein Beamter hat, egal wo, wird sicher auch sehr genau erklärt werden, man darf im Prinzip keine Vorteile aus dem Beruf ziehen, gibt ja auch Hotels die da Tarife anbieten für Staatsdiener, die gelten nur auf Dienstreisen.


KKM

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Antwort auf Beitrag von User-1724409901

Das Kind studiert an einer Hochschule der Polizei. Meist geben diese Hochschulen Studierendenausweise aus, keine Studentenausweise. Manchmal werden die im Kino oder Museum anerkannt, manchmal nicht.


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von KKM

Studierendenausweis und Studentenausweis ist doch dasselbe, nur quasi gender-übergreifend formuliert). Ich habe an einer regulären (nicht Polizei oder so) Hochschule studiert und anfangs einen Studentenausweis bekommen. Später wurde das Teil umbenannt in Studierendenausweis. Der war überall gültig. Unsre dualen Studenten (im großen, privaten Konzern) bekommen den Ausweis auch nicht, da sie ein reguläres Gehalt bekommen. Sie haben dann auch keine Vergünstigungen im Kino oder so.


KKM

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Meine Kinder haben beide einen Ausweis. Kind 1 studiert an einer Hochschule des Bundes dual. Sie hat einen Studierendenausweis. Kind 2 studiert an einer technischen Universität dual und bekommt von dieser Hochschule ab Oktober seinen Ausweis.


cube

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Antwort auf Beitrag von User-1724409901

Eben - sie ist keine Studentin im eigentlichen Sinne sondern Anwärterin für den Polizeidienst. Das Studium wird dich auch verhütet - und soweit ich weiß, nicht schlecht. Ein normaler Vollstudent bekommt keine Vergütung u hat damit Anspruch auf Vergünstigungen wie Studenten-Tarife. Jemand, der eine Vergütung für sein Studium bekommt, nicht. Es wäre keine Annahme von Bestechung, sondern sich als Student ohne Vergütung ausgeben und sich eher etwas erschleichen, worauf man keinen Anspruch hat.


Salkinila

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Antwort auf Beitrag von User-1724409901

Mein Sohn studiert Öffentliche Verwaltung im dualen Studium, zwar nicht Polizei, aber auch Beamtentum. Er hat von seiner Hochschule einen Studienausweis bekommen und bis jetzt wurde der auch überall anerkannt, wo es Vergünstigungen für Studierende gibt (z.B. Museen).


User-1724409901

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Antwort auf Beitrag von User-1724409901

Ich danke euch für eure Antworten