Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn hat an unserer Haustür die Scheibe eingetreten. Wir haben eine Glasversicherung, die auch für Schäden an der Tür aufkommt. Nur wie beschreib ich jetzt, wie es zu dem Schaden gekommen ist? Zahlen die auch, wenn was absichtlich zerstört wurde. Werd aus dem Vertrag gar nicht schlau. Vorallem brauch ich immer Beispiele um sowas zu verstehen. LG Conny
es STEHT jetzt schon im Internet wie es zu dem Schaden gekommen ist. weiß es leider auch nicht ob die Versicherung bei selbstverschulden dafür aufkommt, allerdings finde ich es blauäugig das in einem Forum so zu schreiben. Du schilderst es denen wie Du es ja auch hier schon beschrieben hast und dann kannste nur abwarten, oder wird die Anleitung zu einem Versicherungsbetrug gesucht ???
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass das nicht bezahlt wird. Dann könnte ich auch meinen Fernseher umschupsen weil ich einen neuen möchte.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die auch bei selbstverschuldetem Schaden zahlen und mehr nicht. Die Haftpflichtversicherung zahlt ja nicht bei eigem Schaden, nur bei fremden. Daher die Frage, ob in dem Fall die Glasversicherung greift. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, sorry.
wenn das so wäre, schließe ich auch mal eben schnell eine ab.
also wenn versicherungen für mutwillige schäden aufkommen WÜRDE, dann gäbe es die versicherungen längst nicht mehr. wer sollte das denn finanzieren. dir bleibt nur selber zahlen oder versicherungsbetrug. letzteres würde ich mir an deiner stelle aber 3x überlegen!
bei Vorsatz wird nicht gezahlt....