Mitglied inaktiv
Wenn man sich einen Namen ausgedacht hat, den es bisher noch nie gab,kann man den Urheberrechtlich schützen lassen? Wenn ja, wo? Lg Sandra
Für was? Eine Marke, eine Firma, EIN KIND?
Soll der Titel einen Buchs werden....
Mh...für den Titel vielleicht nicht, aber für den Inhalt.
Schade....
Ich bin mir beinahe sicher, dass auch der Titel eines Buches urheberrechtlich geschützt ist. Falls nicht, dann sag mir Bescheid. Dann schreibe ich demnächst mal ein Buch "Die Säulen der Erde" oder besser noch "Harry Potter und der Halbblutprinz" oder so. Das kaufen dann sicher ein paar, auch wenn der Inhalt Murks ist, und sei es, weil sie sich vertan haben. Liebe Grüße Ebba
beim beim Deutschen Patent. und Markenamt. Nicht alle Wortkreationen sind erlaubt, dies wird geprüft. Der Schutz ist Zeitlich begrenzt.
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