mamaj
Düsseldorf (dpa) - Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75-Jährigen zurückgewiesen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen. Im Prozess um die fristlose Räumung der Mietwohnung eines Rauchers hat das Landgericht Düsseldorf heute das Urteil verkündet. Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt worden. Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin recht gegeben und den Rauswurf bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein. Ich habe nichts gegen Raucher...solange sie andere nicht damit belästigen. Ich finde das Urteil grundsätzlich gut, nur, wer entscheidet weiterhin wo die Belästigung anfängt? LG mamaj
hab gestern irgentwo gelesen, die Dame wurde vom Vermieter abgelehnt, weil sie 7 Jahre zu alt ist. Unfassbar, aber wer nicht ins STadtbild paßt wird halt rausgeekelt oder halt gar nicht reingelassen. LG Chrissie
hab gestern irgentwo gelesen, die Dame wurde vom Vermieter abgelehnt, weil sie 7 Jahre zu alt ist. Unfassbar, aber wer nicht ins STadtbild paßt wird halt rausgeekelt oder halt gar nicht reingelassen. LG Chrissie
dass das Gericht da nicht leichtfertig entscheidet. Wir hatten in der Fewo auf Kreta mal ein paar Tage einen Zigarillo-Raucher unter uns. Auf Dauer möchte ich das NICHT haben. Man hätte ihn natürlich schriftlich abmahnen müssen. Trini
Der Mann lebt seit 40! Jahren da, und nie hat es jemanden gestört. Es hat natürlich gar nichts damit zu tun dass die anderen Wohnungen zu lukrativen Büros umgebaut wurden...
Soweit ich weiß, ist er mehrmals schriftlich abgemahnt worden, u. a., weil nie richtig gelüftet wurde (Fenster nur immer gekippt): So zieht der Qualm natürlich durch jede Ritze - schön, wenn dann Nebelschwaden durch den Briefschlitz oder unter der Wohnungstür durch ins Treppenhaus ziehen... LG Nicole
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