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Für mich aktuell: kann ein Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, dieses

Für mich aktuell: kann ein Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, dieses

Marianna81

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wieder bekommen? Hat jemand Erfahrung damit? Welche Voraussetzungen gibt es dafür? Danke!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Ja, das ist möglich. Pauschal lässt es sich nicht sagen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die Dinge, die dazu führten, dass das Sorgerecht entzogen wurde sollten beseitigt sein. Oder deutlich verbessert. Wenn z.B. Alkoholismus (und dadurch bedingte Vernachlässigung) der Grund für den Sorgerechtsentzug war, können ein erfolgreicher Entzug, eine Therapie und die Auflage sich weiter mit den anonymen Alkoholikern zu treffen, dass hier neu verhandelt wird.


cube

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Wie schon geschrieben wurde - ja. Hatte der Elternteil aber zB auch keinen Umgang, wird es erst einmal Umgang geben und sicher nicht sofort Sorgerecht.


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Wenn das Kind 6 Monate in Frankreich lebt und danach nach Deutschland wieder kommt. In Frankreich haben beide Eltern automatisch das Sorgerecht. Und nach dem Kinderschutzübereinkommen, ist ein Sorgerecht das in der EU erworben wird, auch für Deutschland gültig.


cube

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Sie schreibt doch aber, dass der betreffende Elternteil kein SG hat. Steh ich auf dem Schlauch oder hast du Info´s bzgl. der Fragestellerin, die andere nicht haben? ich versteh nämlich nicht so ganz, was Frankreich damit zu tun haben soll. Nichts desto trotz - auch in Dtl haben zunächst beide Eltern das SG - es kann aber aberkannt werden. Und das kann es natürlich auch, nachdem ein Kind zB aus Frankreich wieder zurück kehrt. Irgendwie versteh ich die Frankreich-Geschichte nicht... @ Marianna: wenn es aber so sein sollte, dass Kind gerade in einem anderen Land lebt/gelebt hat und dort evt. andere Rechte galten bzgl Umgang/SG oä, wäre das schon eine wichtige Info, um deine Frage beantworten zu können.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von cube

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3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Wenn das Kind hier in Deutschland geboren wurde und lebt, verstehe ich nicht, warum du etwas über Frankreich schreibst?


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Es ist egal wo es geboren ist. Es zählt das Aufenthaltsrecht. Art 16 KSÜ "Die Zuweisung ..der elterlichen Verantwortung.. bestimmt nach Aufenthalt des Kindes" Abs. 3 Sorgerecht bleibt erhalten, auch bei Wechsel des Aufenthaltsortes. Dass als Hinweis, wie es passieren kann, dass jemand das Sorgerecht erhalten kann. Und falls kein Gericht einschreitet. Falls aber der Ausgangspost darauf abzielen wollte, die Wiedererlangung des Sorgerechts zu verhindern, ist mein Hinweis natürlich keine Hilfe.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Ja sicher, wenn die Voraussetzungen, die zum Entzug des Sorgerechts geführt haben, beseitigt sind! Wieso soll der Vater, denn das Sorgerecht nicht mehr bekommen können, wenn alles in Ordnung ist, und er sich um sein Kind kümmer möchte?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Grundsätzlich ja. Wobei zu klären ist warum genau die Zuerkennung derelterlichen Sorge nun dem Kind nicht mehr schadet. Therapien erfolgt, positive Prognose, etc. Die Frage ist aber so schon sehr abstrakt gestellt. Gruss D


luvi

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Cube, In Deutschland haben NICHT automatisch beide Elternteile das Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat es zunächst nur die Mutter. Der Vater muss das gemeinsame erst beantragen. Diesem wird in der Regel stattgegeben, nur bei Kindeswohlgefährdung wird abgelehnt. LG luvi