Sunoda
Guten Abend,
leider etwas unpassend aber ich habe eine wirklich blöde Frage...
Ich sitze an der Steuererklärung und das Programm fragt mich, ob ich ( bzw. mein Mann ) länger als 8 Stunden wegen der Arbeit von zuhause weg war. (Verpflegungsmehraufwand).
Dies gilt doch ausschließlich für Dienstreisen?! Also nicht die tägliche Arbeit?
Mein Mann arbeitet zwar jeden Tag 10 Stunden ( im ÖPNV ), aber dafür wird doch nicht jeden Tag etwas vom Finanzamt erstatten?
Tut mir leid, das ist meine erste Steuererklärung
Ich danke euch vielmals!
Ja, für die normale Arbeit gilt das nicht. Zeigt das Programm eure nicht an, unter welchem Punkt genau du dich dabei befindest?
Nein ich konnte leider nichts finden...
Dort soll ich nur die Anzahl der Tage angeben an denen mein Mann mehr als acht Stunden von zuhause abwesend war
Aber vielleicht liegt es auch daran, dass ich verschiedene Arbeitsorte angegeben habe, da seine „Startbahnhöfe“ fünf unterschiedliche sind...
Ich versuche es einfach mal über den Kundenservice
Ich danke dir
Er hat 5 verschiedene Arbeitsorte? Falls ja, dann müsste ein Arbeitsort als "Hauptarbeitsort" festgelegt sein und der gilt dann. Die "Startbahnhöfe" sind völlig egal, als Werbungskosten trägst du den Arbeitsweg ein, also die Strecke von deinem Wohnort bis zu deiner Arbeitsstätte...
Hey, ja also er musste über das Jahr verteilt an fünf verschiedenen Bahnhöfen seinen Dienst starten. Im Vertrag steht nur der Sitz des Unternehmens, dort war er aber nur zur Vertragsunterzeichnung oder Abholung der Dienstkleidung usw... Liebe Grüße
Bei Unklarheiten ist bei uns das zuständige Finanzamt immer sehr kooperativ. Also vielleicht wirklich dort anrufen, bevor ihr aufgrund einer Fehlangabe u.U. auf einiges an Geld verzichtet.
Arbeitet Dein Mann als Linienbusfahrer o.ä...? Such mal nach "Fahrtätigkeit", da könntet Ihr dann ggf. bei mehr als 8 Std. Abwesenheit am Stück von zu Hause und von der ersten Tätigkeitsstätte (z.B. Busdepot) die Pauschale geltend machen. Das Finanzamt erstattet dafür aber nicht direkt etwas, das wären dann Werbungskosten, die man geltend machen kann, die dann zu einem niedrigere Einkommen und damit zu einer niedrigen Einkommensteuer führen. :)
Hey er ist Kundenbetreuer bzw. „ Kontrolleur „... Dankeschön ich Google mal :) Liebe Grüße
Wieviel Arbeitsstunden hat er denn pro Schicht? Im Rettungsdienst hier zb gibt es Früh- und Nachtdienste zu je 12 h. Da greift die Pauschale auf jeden Fall. Fahrzeiten zum Arbeitsort greifen aber nicht, nur die reine Arbeitszeit von über 8 h (nach meinem Verständnis). VG ohno
Er hat meistens Nachtschicht, selten Frühschicht. Die reine Arbeitszeit beträgt immer zwischen 8,5-10 Stunden...Meistens aber 10... Liebe Grüße
Dann kannst Du diese Pauschale für j e d e n Tag, den er über 8 h arbeitet, nutzen, sie wird dass steuerpflichtige Einkommen reduzieren. VG ohno