2Süße
Hallo, dieses Jahr fliegt unser Kind nach Amerika zum Schüleraustausch für knapp 2 Wochen. Wir alles von der Schule organisiert, die Eltern zahlen lediglich. Bezahlt wurde alles im letzten Jahr. Weiß jemand, ob davon teilweise Kosten steuerlich geltend gemacht werden können? Bisheriges googeln brachte keine richtigen Ergebnisse, ich google wahrscheinlich nicht mit den richtigen Begriffen. Ich gehe mal davon aus, dass das Privatvergnügen ist, oder :-)? Danke 2Süße
Ja, eindeutig Privatvergnügen. :-) Oder, anders gesagt: Die entstehenden Aufwendungen sind im Rahmen des Familienlastenausgleichs mit Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
Danke Leena, ich dachte es mir schon :-). Gruß 2Süße
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