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Frage -Verein

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Mitglied inaktiv

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eine person gründet einen verein und haftet alleinig mit ihrem privatvermögen. der veriein ist auch auf sie eingetragen nun kommt ein 4 köpfiger vorstand hinzu, wie ist nun die haftungssituation ?


golfer

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Eine Person kann keinen Verein gründen. So weit ich weis sind mindestens 7 Personen erforderlich


ohno

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Das geht nicht. 1 Person kann keinen Verein gründen. Zudem kommt es darauf an, ob es ein Idealverein oder gemeinnütziger Verein ist, das hat Auswirkungen auf Rechte/Haftung. Oder meinst Du eine gGmbH? Da haftet man aber nicht privat.


mama von joshua am tab

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Zudem kommt es darauf an, ob es ein Idealverein oder gemeinnütziger Verein ist, das hat Auswirkungen auf Rechte/Haftung. Du kannst bei der gGmbH aufteilen zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb. Ob es sich auf die Haftung niederschlägt weiss ich nicht, ich weiss nur dass es da Unterschiede in der steuerlichen Handhabung gibt. Oder meinst Du eine gGmbH? Da haftet man aber nicht privat. Jein. Normerweile ist die Haftung begrenzt auf die individuelle Stammeinlage. Bei einer gGmbH hat man allerdings diverse Pflichten (ist ne ganze Reihe, findet man recht schnell, wenn man nach gmbH Nachteile googelt), die zu erfüllen sind. Bei Verstößen gegen diese drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung aus seinem privaten Vermögen.


Hashty

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Der Vorstand haftet mit seinem Privatvermögen. Egal, wie groß der Verein ist. Und es braucht, wie hier schon geschrieben, 7 Miglieder. Vorher ist es kein Verein.


Mitglied inaktiv

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Eine Freundin baut gerade einen Verein, Knder und Jugend betreffend auf. Es war immer ihr herzenswunsch,da sie beruflich aus der sozialen Ecke kommt und sich dort nie verwirklichen konnte. Sie hat eine grosse Summe geerbt, womit sie dies finanzieren moechte und eben auch haften. Mir gefällt das ganze grob echt gut, da ich dieses Thema auch pushen möchte. Sie ist dann Vorsitzender ,ich soll Vertreter sein plus 4weitere Vorstandsmitglieder und 3 Mitgliedern. Nun macht mir die satzungssache eben Bauchschmerzen , da ich für etwas gutes nichts negatibpves rausbekommen möchte.


DK-Ursel

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Hej Pauline! Eine Freundin von mir wollte hatte ähnliches vor - in Dtld. Sie hat uns gerade erzählt, woran es dann trotz größter Anstrenungen (und anfänglicher Einigkeit undenorm viel Engegament) an den Finanzen scheiterte - daher rate ich Dir dringend, einen guten Anwalt zu fniden, denn auch da gibt es noch UNinformierte. Aber Beratung ist absolut nötig, sö blauäuigig kann das Aufwachen sehr böse werden. Sie sind aus der Nummer gerade noch rechtzeitig gekommen, die Planung war schon weit, von daher war die Verwunderung auch groß, auf was sie alles achten mußten bzw. hätten achten sollen. Gruß Ursel, DK


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Eben genau da liegen meine Bauchschmerzen, das das ganze scheitern kann und alle beteilligten mitreißt. Danke , ich werde mich morgen kümmern und beraten lassen ,im Namen aller ...da die Gründerin gerade im Urlaub ist. Schade ,das gute taten immer von der Bürokratie gestraft werden


ohno

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"der veriein ist auch auf sie eingetragen" Also doch nicht. Lasst Euch auch steuerrechtlich beraten. Vllt habt Ihr in der Nähe einen Notar, der Euch beraten kann, zu dem muss der Vorsitzende dann eh wg der Vereinsregisteranmeldung. Viel Erfolg! ohno


golfer

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Antwort auf Beitrag von ohno

das ist ja blauäugig ohne Grnezen....Stueerberater mit entsprechnend Kostn ist unbedingt von nöten ...ggf ist einen Stiftung da sinnvoller.....


Ellert

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die Eltern eines Bekannten haben sowas gemacht aber Näheres weiss ich nicht. Ehe sie da irgendwas macht - ab zum Rechtsberater dagmar


miaandme

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"Schade ,das gute taten immer von der Bürokratie gestraft werden." Diesen Einwand verstehe ich nicht. Die Bürokratie dient ja auch dazu, sämtliche Beteiligte zu schützen und Regeln aufzustellen. Das scheint ja auch in diesem Fall, wo sich scheinbar niemand auskennt sinnvoll zu sein.


tonib

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Antwort auf Beitrag von miaandme

Sehe ich ganz genauso. Es ist ja niemand daran gehindert, als natürliche Person sein Erbe zu verschenken und zu verschleudern. Die Rechtsformen bieten davor Schutz, aber natürlich muss man sich damit beschäftigen und fachkundig beraten lassen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tonib

ich denke ,ihr habt durchaus recht. ich frage ja hier, um es eben perfekt als möglich in betracht zu ziehen , da eben mitzumischen


tonib

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Auf keinen Fall ohne Rechtsberatung! Viele große Kanzleien beraten soziale Projekte auf pro bono Basis. Schau mal unter probono-Rechtsberatung.de, evtl. gibt es noch ähnliche Webseiten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tonib

Ich habe gegoogelt und mich belesen, danke für den tip. Nur finde ich keine Liste , welche Kanzlei das regional anbietet. Heißt dann wohl ,man muss eben anfragen ,ob der fall uebernommen wird???


Mitglied inaktiv

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vielen dank an euch. ich werde das also genau prüfen , ehe ich mich darauf einlasse und mitmache. ich dachte mir schon , das alles etwas blauäugig läuft , daher meine frage hier


mama von joshua am tab

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Das Vereinsrecht ist ziemlich komplex, da wäre wirklich das Beste einen Steuerberater zu fragen, der sich damit auskennt. §56 BGB sagt aus, dass die Eintragung des Vereins erst erfolgen soll (aber nicht muss!), wenn dieser mindestens sieben Mitglieder hat. Einen Verein können aber auch zwei Personen gründen, oder eben eine Person allein. Auf Dauer muss der Verein mindestens drei Mitglieder haben , da sonst die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist. Allerdings bestimmt das Vereinsrecht, dass eine Eintragung in das Vereinsregister nur erfolgen soll, wenn mindestens sieben Personen die Satzung unterzeichnet haben. Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins sollte also gewartet werden, bis sich sieben Gründungsmitglieder gefunden haben. Der Vorstand haftet. Bei uns ist es so, dass die Vereine die wir steuerlich vertreten alle eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Vereins-Haftpflichtversicherung haben. Daran würde ich auch nicht sparen und mit einer hohen Deckungssumme absichern.... Hier steht das alles ganz gut erklärt (halt sehr komprimiert) https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-haften-die-vereinsmitglieder-mit-ihrem-privatvermoegen_208_76852.html Aber wie gesagt: alles sehr komplex, dafür ist ein Fachmann der richtige Ansprechpartner, wobei dieser schon bei der Gründung der Vorgesellschaft sinnvoll gewesen wäre.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Hab mich vertan, grad nochmal nachgesehen in der NWB-Datenbank. Mindestens zwei Personen notwendig, alleine ist die Gründung nicht möglich.


tonib

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wenn Du Dich für das pro bono-Thema interessierst und nur nicht weißt, wie Du die Ansprache formulieren sollst, lass es mich wissen, da kann ich Dir evtl. helfen.