cloudel
Hallo, wenn eine bewohnte Wohnung zum Verkauf steht und die Interessenten die Wohnung besichtigen, darf der Mieter verbieten Fotos der Wohnung zu machen, sowohl dem Interessenten als auch dem Makler? Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich da aussieht? Danke
zumindest gibt es diesbezüglich bereits Urteile, allerdings keine Grundsatzurteile, will heißen, Landgerichte oder OLG. Ein Grundriß und Außanansichten reichen auch. Der Mieter muss allerdings Interessenten nach Terminvereinbarung natürlich die Besichtigung erlauben. LG fk
http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/bauen-wohnen/Mieter-darf-Fotos-bei-Wohnungsbesichtigung-verbieten-id5382471.html Ist sogar ein Urteil eines Landgerichts.. LG
Vielen Dank, das hilft sehr!
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