Mitglied inaktiv
Familienzusammenführung Er, Kroate, 2. Mal verheiratet mit einer in Deutschland geb. und aufgew. Kroatin. Aus der 1. Ehe gibt es ein Kind (Mädel, 11 Jahre lebt in Kroatien). Das Sorgerecht hat er durch das Gericht zugesprochen bekommen. Er lebt seit 3 Jahre mit seiner 2. Frau in Deutschland. Die ersten zwei Jahre wohnten sie bei ihren Eltern (Eltern der 2. Frau) und haben seit einem Jahr eine Eigentumswohnung. Sie wollten jetzt das Kind von Kroatien holen und es wurde vom Ausländeramt abgelehnt. Die Kleine lebt bei einer Pflegefamilie, die Mutter kümmert sich kaum um das Kind (zahlt kein Unterhalt und besucht sie selten). Begründung: Es handelt sich nicht um ein Härtefall!!! Das Kind möchte unbedingt zum Vater. Wenn die leibliche Mutter tot wäre, ginge es...
Hallo, ich habe nicht wirklich Ahnung, aber ich denke mir mal das der Vater mal in Kroatien nachfragen muss wie da die Sachen mit dem Sorgerecht geregelt sind und da um seinen Kind kämpfen und nicht hier in Deutschland. Lg
beim Kampf mit kroatischen Behörden. Wenn es kroatischen Beamte schon schwer fällt, eine Freistellungsbescheinigung für eine Heirat in Deutschland auszustellen, möchte ich nicht wissen, wie kompliziert und langwierig es ist, ein Sorgerecht in Kroatien durchzusetzen, mal ganz abgesehen von der Dauer und den immer wieder gern gesehenen Gebühren für alle möglichen Formulare.
Hallo, wenn er das Sorgerecht hat, frage ich mich, warum das Kind in einer Pflegefamilie wohnt? Vielleicht sollte man einen örtlichen Anwalt damit beauftragen, Licht in die Sache zu bringen und sich genau erklären lassen, warum das Kind dort bleiben soll und ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen. Hat der Vater regelmäßig Umgang mit seiner Tochter? Es gibt doch einen Grund warum das Kind ind er Plfegefamilie lebt und nicht vom Vater vorher aufgenommen wurde.
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