Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe eine Mietfrage. Und zwar, wie ist das mit der Erreichbarkeit des Vermieters? Wir hatten jetzt schon öfter den Fall, dass die Heizung kaputt ging (im Sommer kein Thema, aber Wasser ist dann auch kalt) und das natürlich grundsätzlich abends oder am Wochenende. Der Vermieter war dann nie zu erreichen. Auf Rückrufbitten hat er nicht reagiert. Einmal haben wir eine Woche auf Warmwasser warten müssen (haben dann auswärts geduscht). Wie sieht das rechtlich aus? Wann kann ich einen Klempner selbst rufen? Möchte mich im Vorfeld absichern, denn unser Vermieter ist auf deutsch gesagt ein A**** und ich würde ungern die Kosten dafür tragen. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
an, am besten mit Einschreiben und setze zur Schaffung von Abhilfe eine Frist von ein paar Tagen (z. B. bei Heizungsausfall im Winter). Kündige in diesem Schreiben sogleich an, nach Nachfristsetzung (!) die Miete entsprechend zu mindern. Bei Heizungsausfall im Winter wären das um die 30 - 50 % (wegen der genauen erlaubten Minderungsbeträge müßte ich auch googeln). Aber Heizungsausfall im Winter macht die Wohnung fast unbewohnbar, weshalb eine hohe MInderung rechtens ist. Dann wird er sich schon bewegen... Du kannst im BGB googeln, da findest Du viel über Mietminderung und erlaubte Minderungshöhen und Zuordnungen zu verschiedenen Mängeln. Gib einfach ein Mangel+Mietminderung o.ä., da ist was zu finden LG Ilona
Aber bis der Brief angekommen ist etc. kann ich in einem akuten Fall ja nicht so lange mit kaltem Wasser leben.
nicht zu erreichen ist. Außerdem hast Du dann einen Nachweis, das ist besser.
Für das Nichtvorhandensein von warmem Wasser gibt es übrigens kein besonders hohes Minderungsrecht, Du würdest staunen. Wenngleich es eines gibt. (5 %? 10 %?)
Notfalls kann man nämlich Heiss-Wasser auf dem Herd aufsetzen...
Ich würde mir wahrscheinlich einen anderen Vermieter suchen
LG Ilona
Meine Frage ist aber, ob ich z.B. selbstständig einen Klempner auf seine Kosten bestellen darf, wenn ich ihn telefonisch nicht erreichen kann.
Ein Notfall wäre ein Wasserrohrbruch o.ä., der zwingend sofortigen Eingriff erfordert. Tus nicht, sonst bleibst auf den Kosten sitzen unter Umständen, jedenfalls in Deinem Fall. LG Ilona
Ich sage ja, für den Fall, dass es nochmal vorkommt, dass wir beispielsweise an einem Wochenende kein warmes Wasser mehr haben und den Vermieter nicht erreichen. Momentan ist die Heizung ja heile, aber wie bei den letzten Malen, kann es ja passieren, dass sie wieder kaputt geht.
Du kannst es versuchen, aber wenn Du schon sagst, dass Dein Vermieter schlimm ist, kann es sein, dass er drauf besteht, den Handwerker selbst auszusuchen (wegen der Kosten) und Ihr auf Euren Kosten sitzen bleibt. LG Ilona
Ok, dann werde ich versuchen ihn mal an die Strippe zu bekommen und fragen, was ich im Falle eines Falles tun soll. Danke.
Wenn er wirklich so ein A... ist, wird er Dir sicher keinen rechtlich korrekten Rat geben! Mein Tipp: Frag beim Mieterverein nach, am Besten Mitglied werden, dann bist du jederzeit vorbereitet und rechtlich abgesichert, so haben wir das gemacht. Warmwasser ist wirklich kein Notfall, Heizung im Winter auch meist kein akuter, eventuell müsste man ein WE ohne Heizung überstehen, aber sicher sagt Dir sowas nur ein Anwalt (oder eben der Mieterverein). Lg, Susy
du musst ihn auffordern, den Schaden unverzüglich zu beiseitigen, Frist setzen !!! und du bei Nichtbeseitigung, auf seine Kosten selbst den Schaden beseitigen lässt. Wenn am WE die Heizung ausfällt, er nicht erreichbar ist oder nicht kommt, kannst du den Notdienst anrufen und die Kosten bei dem VM wieder einfordern.