SelinaMama
Hallo, Eine Frage an die, die sich mit Amtsdeutsch auskennen Habe ein Schreiben eines Nachlassgerichtes erhalten, darin steht: .....da ein die Beerdigungskosten übersteigende Nachlass vorhanden ist, würden folgende Erben ermittelt...... Das bedeutet doch, dass es Guthaben/ Wertgegenstände zu Erben gibt und das Erbe nicht mit Verbindlichkeit verbunden ist, oder ? Danke schonmal für eure Hilfe Lg
Du müsstest das Schreiben vom Nachlasspfleger erhalten, oder? Normalerweise sind dann Verbindlichkeiten schon beglichen. Ruf' einfach mal dort an und frage nach. Der Nachlasspfleger kann da Auskunft erteilen.
Das Schreiben kam vom Nachlassgericht.... Der Halbbruder von meinem verstorbenen Vater ist verstorben. Wir sind 6 Erben. Ich selbst lebe im Ausland, aber werde versuchen da mal anzurufen. Danke.
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