Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, kann mir vielleicht einer von euch sagen wie es ist wenn man noch in Elternzeit wieder schwanger wird wonach das Elterngeld berechnet wird? Oder bekommt man nur die 300 Euro wie vorher? Danke
nach dem vorherigen gehalt sprich was du davor verdient hast ( wenn du in einer abhängigen beschäftigung gestanden hast ) - 13.- Euro tgl. 6 Wo. vorher u. 8 Wo. nachher mfg mma
Ich bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden und bekomme nun den Mindestsatz von EUR 300,-. da ich in den 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes nicht gearbeitet habe. Gruß, Andrea
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