Mitglied inaktiv
wenn ja - bis zu welcher höhe ohne dass was vom h4 abgezogen wird kann es als aufwandsentschädigung deklariert sein oder muss es als lohn gezahlt werden? falls es dazu infos im netz gibt, die jemand kennt - immer her damit
Ich könnte mir vorstellen, dass da der allg. Freibetrag für Erwerbstätige greift! Frag mich nur bitte nicht nach der Berechnungsformel. Die hab ich so lange nicht gebraucht, dass die weg ist!
Meiner Meinung nach, sobald du Geld dafür kriegst, ist es kein Ehrenamt mehr. Wenn du Gelder auslegst, die du dann wieder zurückkriegst, ist das was anderes.
naja, ganz so ist das nicht - ich sehe es bei den arbeitsgemeinschaften in der schule. die leute machen es ehrenamtlich, bekommen aber eine vergütung, die sich aufwandsentschädigung nennt. zeit, strom, telefon, computer(material, programm), papier ... wird eingesetzt.
Hallo, ich glaube, es sind 175 Euro die man im Ehrenamt erhalten darf ohne das es angerechnet wird. Ich würde da mal in den einschlägigen H4-Foren nochmal nachfragen. Gruß Taram
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a330c9d008.php
s
Die letzten 10 Beiträge
- Verbot soziale Medien für Jugendliche in Australien
- Stille?
- Wunschgutschein
- Weihnachtswichteln
- Wer kennt sich mit Hundehaltung in Eigentumswohnungen aus?
- Deutsche Kultur
- Dickdarmkrebs stadium 4 gibt es Hoffnung?
- Peinliche OP
- sehr hörenswert zum Thema "Stadtbild"
- Massive Probleme nach Arbeitsunfall, AU wird verweigert