Mitglied inaktiv
Hallo, folgender Fall. Eine Bekannte rief mich gerade an, total aufgelöst und erzählte mir folgendes: Sie ist heute in einem Geschäft für Bekleidung einkaufen gewesen mit ihrer Tochter 1,5 im Kinderwagen. Sie hat in der Kabine teile anprobiert. Die kleine stand mit dem Kinderwagen vor der Kabine. Meine Bekannte war etwas in Eile, da sie noch zwei andere Kinder hat, die sie aus dem Kiga holen musste. Sie findet ein Teil, das passt, bezahlt und geht aus dem Laden. Da klingelt die Alarmglocke. Das Kind hat 2-3 Teile in den Kinderwagen gezogen, vermutlich als sie vor der Umkleide stand. Da waren wohl so Wühltische. Meine Bekannte voll fertig, entschuldigt sich und will die Teile zurückgeben. Ihr wird nicht geglaubt, der Detektiv kam sofort dazu und die haben zu 3. auf sie eingeredet. Sie musste ein Schuldeingeständnis unterschreiben und "Diebstahllohn" von 50 Euro zahlen. Man sagte ihr, man wird sie wegen Diebstahl anzeigen. Sie war total perplex und hat wohl nur gedacht, das sei ein falscher Film. Jetzt ist sie total am Weinen, in dem Beruf, in dem wir arbeiten, darf man nicht vorbestraft sein. Ihr würde bei Verurteilung sofort die Arbeitserlaubnis entzogen in unserem Bereich. Was haltet ihr davon? Kommt sowas zur Verhandlung? Sie hat Angst, dass die Polizei ihr nicht glaubt. Noch dazu zu sagen ist, dass ich ihr glaube. Die haben genug Geld, der Mann verdient gut. Bitte mal um Rat und eure Meinung. LG Blue
Ich hätte niemal ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, das wird ihr wohl den Hals brechen. Gruß
Sie hätte nicht unterschreiben dürfen, dann wäre es wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Mir ist nämlich mal GENAU das Selbe passiert,aber ich hab nicht unterschrieben,da wurde der Dedektiv richtig frech und drohte. Ich habe da lebenslanges Hausverbot bekommen,aber freiwillig würd ich da eh keinen Fuß mehr reinsetzen. Ich find das Verhalten fast schon kriminell,wenn die einen da zu dritt oder mehr "bearbeiten" damit man unterschreibt. LG,onlyboys
Es war ein wenig unklug, dieses "Schuldeingeständnis" zu unterschreiben, denn wie der Name schon sagt: damit hat sie ihre Schuld eingestanden und somit wird es wohl auch zur Anzeige kommen. Es ist davon auszugehen, daß es zur Anzeige kommt und sie aussagen muß. Dann kann sie nur auf einen Richter hoffen, der ihr die Geschichte glaubt. Ich würde mir schleunigst einen Anwalt nehmen und versuchen, die Meschpoke wegen Nötigung dranzukriegen.
genau, Anwalt nehmen! Schuldanerkenntnis zählt nicht, man kann sich auf Nötigung/Schock berufen! Oh Mann, wenn ich mal bedenke, wie oft ich was in den Laden zurückgebracht habe, weil meine Kinder was haben "mitgehen" lassen ... die haben doch ruckzuck mal was an Land gezogen und können doch noch gar nicht begreifen, dass man das nicht darf ... *daumendrück*
...als ich zu Hause war fand ich im Fußsack eine Klobürste, die er bei DM hat mitgehen lassen *schäm* Ich bin aber nicht zurück gegangen, denn für 1 € war's mir zu blöd.
Nawalt nehmen und gegen den Kaufhausdeketiv Strafanzeige stellen, wegen Nötigung! Echt, da kann man nur K....! VLG
Hallo, ein bißchen komisch kommt mir das allerdings vor. 1. Das Kind hat 3 Teile so gut im Wagen versteckt, daß die Mutter das nicht gesehen hat? 2. Es gibt durchaus Leute, die genug Geld haben und trotzdem klauen. Das waren einfach mal meine spontanen Gedanken zu dieser Sache. Grüße Sigrid
Würde auch empfehlen nen Anwalt zu nehmen. Aber auch falls es zur Verurteilung kommt: Vorbestraft (so dass es im Führungszeugnis steht) ist man doch erst bei größeren Strafen! Kann mir nicht vorstellen dass Ladendiebstahl so ne große Strafe geben könnte. LG Dorsa
Ich wollte es gerade noch schreiben, man bekommt doch erst eine Vorstrafe, wenn man zu ner Freiheitsstrafe verurteilt wird oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man vorbestraft ist, wenn man 3 Oberteile klaut. Gruß
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Ich habe ihr auch geraten, einen Anwalt zu nehmen. Einfach, damit sie weiß, was auf sie zukommen könnte. Die Sachen haben wohl nicht im Wagen versteckt gelegen, so unter einer Decke oder im Fußsack, sondern die Kleine hatte sie quasi direkt vor sich. Meine Freundin hat nur absolut nicht darauf geachtet. Sie war unter Zeitdruck, weil sie die zwei anderen Kinder abholen musste und ist wohl in Gedanken aus dem Laden raus und da hats schon einen halben Meter vor der Tür gepiepst. Sie hat dann sofort geguckt woran es liegt, wohl erstmal in der Tüte bei ihrem gekauften Teil. Sie dachte erst, die hätten vergessen, das Sicherheitsding abzumachen. Kommt wohl auch mal vor. Aber da hat sie nix gefunden und da kamen dann wohl schon die Tanten an und der Detektiv und haben sofort die Sachen auf dem Wagen quasi im Schoß des Kindes gesehen. Die haben sie wohl beschimpft, so marke: Sind sie wahnsinnig. Klauen gehen und dann auch noch mir Kind usw..... LG Blue
Hallo, ne, glaube ne Vorstrafe so direkt kriegt man da nicht. Aber ich meinte, diesen Eintrag im Führungszeugnis. Den kriegt man bei einer Verurteilung wg. Diebstahl. Und unser Arbeitgeber zieht sich regelmäßig unsere Führungszeugnisse, da wir im Sicherheitsbereich arbeiten und dafür Ausweise brauchen. Die kriegen wir nur mit "weißer Weste". LG Mareike
Das sind vielleicht bekloppte Leute gewesen. Das muss doch jeder sehen, dass das keine Absicht ist, wenn die Teile so offensichtlich auf dem Schoss des Kindes liegen????
Im Führungszeugnis stehen nur Vorstrafen
diese Menschen dürfen dich nichtmal festhalten, das darf meines Wissens nur die Polizei... Er darf dich bitten zu bleiben- mehr nicht ....mit meiner Grossen ist mir das mal passier als sie in der babyschale auf dem Einkaufswagen stand- da hielt man uns an- wir hätten was in die Schale getan ich hab den Laden verlassen ohne dass er uns mitnahm....
Hallo Dorsa, war halt kein NO-Name laden, sondern ein alt eingesessener Laden für Markenklamotten. Da arbeiten nur Tussen. Würd mich nicht wundern, wenn die auch noch Geld kriegen für das Ergreifen von Dieben und deshalb so scharf darauf sind, alle als Dieb abzustempeln. LG Blue
Hallo, klar kriegt der Detektiv Geld dafür. In den meisten Läden geht die sog. "Fangprämie" (die sie ja gezahlt hat) komplett an den Det., bzw. die Verkäufer, die den "Dieb" gefangen haben. Festhalten dürfen die einen Dieb schon, das darf jeder, der einen Straftäter auf frischer Tat erwischt. LG
Wie gehts euch so??? Kannst ja mal ne PN schreiben :-) LG Susann
hallo ich denk da muß sie in den sauren apfel beisen - die realität zeigt durchaus das es frauen gibt die mit kinderwagen auf diebestour gehen und es dann sozusagen auf das kind schieben das hat mir mal eine bekannte erzählt und es kommt nicht gerade selten vor - pech dann für die die ehrlich sind oder wirklich unschuldig da kann dann meist nur ein anwalt helfen und das ist nicht immer günstig mfg mma