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Berufung !!!!!!!!!!

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Mitglied inaktiv

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Wie ist das eigentlich...wenn ein Angeklagte in der Verhandlung beim Schöffengericht KEIN Geständnis ablegt, dann in Berufung geht und dann ein Geständnins ablegt, geht das noch ???? Oder ist das zu spät ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Geständnis geht immer. Aber ob es sich zu einem später Zeitpunkt noch strafmildernd auswirkt, ist eine andere Frage.