cymbeline
Hallo zusammen, Da wir keinen Steuerberater haben wollte ich mal fragen ob hier jemand Erfahrung hat. Unsere Tochter hat 1 Jahr Schüleraustausch in den USA gemacht. Offenbar sieht es da mit Absetzenmöglichkeiten eher schlecht aus. .. Aber weiß jemand ob man den ein oder anderen Kostenpunkt vlt doch absetzen kann (gibt ja vieles, Programmkosten, Flug, Visum, Fahrt zu Konsulat und Flughafen, Atteste, Impfungen etc.) Lieben Dank!
Naja. Eine kurze Internetsuche ergab eindeutig, dass es wohl schwierig wird. Aber gib es doch einfach in der Steuererklärung an. Dann siehst Du ob es genehmigt wird oder nicht. Oder frag alternativ den Veranstalter. Der wird Dir mit Sicherheit das gleich beantworten können.
Laut unseren Recherchen ging es nicht. Ist aber einige Jahre her.
Nein, da kann steuerlich nichts bei Eurer Einkommensteuer berücksichtigt werden. Aufwendungen für Kinder, insbesondere für die Schulausbildung, sind mit dem Familienlastenausgleich abgegolten, d.h. durch Kindergeld oder die Kinderfreibetrag nach § 32 EStG, bei Kinder Ü18 in Ausbildung kommt für auswärtige Unterbringung nach § 33a EStG noch ein Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr hinzu (zeitanteilig). Beim Schüleraustausch im EU-/EWR-Gebiet können unter bestimmten Umständen 30% des Schulgelds für bestimmte Privatschulen, maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das geht bei Schulgeld in den USA aber nicht.
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