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Guten Morgen zusammen, gibt es hier vielleicht jemanden, der sich mit dem Arbeitsamt auskennt? Bin seit Kurzem arbeitslos (weshalb ich auch die Zeit habe, wieder häufig hier reinzuschauen, aber schreibe eher seltenst). Die Kündigung erhielt ich Ende Januar zu Ende Mai, also vier Monate vorab. Im Februar hab ich mich erstmal telefonisch bei der Hotline gemeldet und gefragt, wo ich mich spätestens melden soll. Drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit (das wäre der 1. März) in der Agentur X. Am 25.2. war ich dort, wo man mir auch sagte, dass das richtig sei und dass das sozusagen der erste Schritt sei. Ich müsste mich aber noch arbeitsuchend (?) melden. Das könnte man telefonisch machen. Dazu bekam ich ein Formular, das ich ausfüllen soll und das dann telefonisch abgefragt würde. Telefontermin war 26.2. und dort gab man mir dann einen Termin bei der Arbeitsvermittlung in der Agentur Y (die ist dann in der Landeshauptstadt, ich wohne in einem kleinen Ort unmittelbar davor, weshalb auch eine weitere Agentur zuständig ist). Den Termin habe ich auch wahrgenommen, der war im März, den nächsten Termin habe ich erst nächste Woche. Zwischendurch bekam ich noch Unterlagen zwecks Antrag auf ALG I. Alles fristgerecht abgegeben. Dann kam ein Schreiben, wo ich drauf schreiben sollte, warum ich mich verspätet gemeldet habe. Hab ich schon nicht verstandne und geantwortet, dass ich mich am 25.2. gemeldet hätte (war wohl ein Fehler von mir, da ich mich um einen Tag geirrt hatte) und dass das laut Auskunft der Agentur ja zeitig genug gewesen sei. So, nun bekam ich ein Schreiben, dass ich für die erste Woche der Arbeitslosigkeit gesperrt sei, weil ich mich nicht fristgerecht gemeldet habe! Wie kann das sein, wenn ich genau das mache, was mir die nette Agentur vorschreibt? Ich habe zwar auch die Hotline angerufen, und die teilte mir mit, ich solle Widerspruch einlegen, schließlich hätte es eine telefonische Meldung am 26.2. gegeben. Einen Tag später (ich hatte den Widerspruch noch nicht abgeschickt) bekomme ich noch ein Schreiben, in dem die Begründung steht: "Sie haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, ich habe aber weder darin noch in den vorhandenen Unterlagen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen können". Was wollen die eigentlich von mir? Ich verstehe es echt nicht. Gut, den Widerspruch kriegen die auf alle Fälle, aber hab ich überhaupt Erfolgsaussichten? Die Agentur macht mir ohenhin unglaublichen Spaß, schickt mich zur Agentur Y, wenn ich zu X soll, schicken mir zwei Termine und entschuldigen sich später, dass sie übereifrig gewesen seien... So, das ist nun der eine Punkt. Der andere ist die Eigeninitiative. Wie weise ich die eigentlich nach? Mal abgesehen davon, dass ich bislang mehr gesucht als sonst was gemacht habe (ist ja nun nicht grad die einfachste Zeit, einen Job zu finden, vor allem in meiner Branche findet man hier in der Gegend wenig), aber ein, zwei Bewerbungen werde ich noch loswerden, auch per E-Mail. Aber wie zeige ich dem Arbeitsamt, dass ich was gemacht habe??? Und werde ich gleich schon wieder gesperrt, nur weil ich gerade mal zwei Bewerbungen geschrieben habe? Wäre echt schön, wenn mir hier jemand antworten könnte. Schöne Grüße jayjay


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Ich war kürzlich bei einem Bewerbertraining, das mir die Agentur für Arbeit "gesponsert" hat und aus den Gesprächen mit den anderen Arbeitsuchenden war ganz klar zu erkennen, daß es schlichtweg von der "Chemie" zwischen Kunde(!) und Arbeitsvermittler abhängt. Da war eine Grazie, die offensichtlich bereits bei ihrem ersten Besuch auf Krawall gebürstet war und ihre Arbeitsvermittlerin ziemlich arrogant behandelt hat. Echo: "Sie schreiben ab sofort jeden Tag 5 Bewerbungen". Ein anderer hatte die gleiche Arbeitsvermittlerin und kam mit der super klar. Ich kann mich überhaupt nicht beklagen, meine Arbeitsvermittlerin ist sehr, sehr nett (jedenfalls bisher *lach*), allerdings bin ich das auch zu ihr. Ich habe gar keine bestimmte Menge an Bewerbungen, die ich schreiben soll. Ich war bisher zweimal bei ihr und beide Male hatte sie einen Vermittlungsvorschlag. Darauf habe ich mich beworben und ihr die Absagen gezeigt. Ansonsten kannst Du Nachweise in Form der Schreiben der angeschriebenen Unternehmen erbringen oder eben halt, wenn die nicht antworten, eine Kopie Deines Bewerbungsschreibens nehmen. Was das Sperrzeiten-Fristen-Problem angeht: fahr' noch mal hin oder kläre das telefonisch. Die haben da wirklich mitunter SO viel zu tun, da muß nur ein Sachbearbeiter mal ein Häkchen an der falschen Stelle im Rechner gemacht haben und schon nimmt das Schicksal seinen Lauf. Aber ich kann wirklich nur sagen: ich hatte mir das alles DEUTLICH strenger und "böser" vorgestellt. Bei mir war es so gar so, daß ich gekündigt habe und trotzdem keine Sperrzeit bekommen habe. Auch da hieß es vorher, daß das vom Sachbearbeiter abhängt, ob er die Gründe anerkennt, aber auch das war gar kein Problem.


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Guten Morgen! Lege ruhig Widerspruch ein und grundsätzlich denke ich, wenn Du die Hotline angerufen hast, dass Du gute Chancen hast, keine Sperrzeit zu bekommen (Telefonate werden dort in der Regel vermerkt). Es läuft da manchmal was schief... wie überall. Versuche es zumindest. Deine Eigenbemühungen weist Du mit Deinen Bewerbungsanschreiben nach. Dein zuständiger Vermittler wird eine "Zielvereinbarung" mit Dir im persönlichen Gespräch vereinbaren. Darin werden Dinge festgehalten, was Du bis zum nächsten Termin tun sollst (z. B. mind. 5 Bewerbungen schreiben). Du kannst dort auch ein Formblatt der Auflistung Deiner Eigenbemühungen erhalten, in das Du einträgst, wann Du Dich wo beworben hast. Du wirst nicht gesperrt, weil Du "nur" 2 Bewerbungen geschrieben hast. Es könnte höchstens sein, wenn Du bereits eine unterschriebene "Zielvereinbarung" hast, dass "Sanktionen folgen (können), wenn Du jene nicht erfüllst. Halte Dich am besten an das, was man Dir dort sagt und ich kann Dir nur den Tipp geben (auch wenn es schwer ist): suche Dir schnellstmöglich einen Job! ... um ein Stück weit selber entscheiden zu können, wo Du arbeiten möchtest. Selbst wenn es für kurze Zeit nicht das ist, was Du grundsätzlich möchtest. Aber je länger Du arbeitsuchend bist, desto schwerer wird es und man kann Dir auch Angebote mitgeben (z. B. Zeitarbeitsfirmen). Je nach dem aus welcher Branche Du kommst und was für Dich zumutbar ist. Toi, toi, toi!


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Hallo, Auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Ich hatte das auch mal. Ich wollte mich telefonisch rechtzeitig arbeitssuchend melden und kam einfach nicht durch. Also habe ich abends schnell noch ein Fax und eine e-mail an meine zuständige Bearbeiterin geschickt, das wurde erstmal nicht anerkannt und ich sollte auch eine Woche Sperrfrist bekommen. Ich habe Widerspruch eingelegt und auf das fax hingewiesen - ohne irgendwelche Nachfragen war die Sperrwoche aufgehoben! Ich habe manachmal den Eindruck, die wollen es "erstmal probieren". Meine Erfahrungen: mit der Hotline ist es ganz schön chaotisch, da man ja auch immer jemand anderen an der Strippe hat. Sobald man einen zuständigen Bearbeiter hat und man halbwegs mit ihm auskommt, klappt es gut. Viel Erfolg bei der Agentur und der Arbeitssuche LG M.


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ich kann nur was zu der "eigeninitiative" sagen. ich fragte damals meine vermittlerin, ob ich wirklich mit so ner liste von einer firma zur nächsten fahren und mir abstempeln lassen muss, ob ich da gewesen sei ... meinte sie: so ein blödsinn, ich weiß, das manche vermittler das wollen, aber das ist doch einfach nur quatsch. sie führen telefonate und schreiben eine liste darüber, welche firmen sie wann angerufen haben, nach welcher arbeit sie gefragt haben und wie die antwort lautete - fertig. mehr wollte sie diesbez. von mir nicht. sie hatte dann noch von mir verlangt, dass ich mich bei privaten jobvermittlern anmelden muss - was ich auch gemacht habe - inzwischen habe ich erfahren, dass das amt niemanden dazu zwingen kann, sich bei jobvermittlern anzumelden!