Elternforum Aktuell

Adoption mit 40?

Adoption mit 40?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kann man mit 40 adoptiert werden? Meine Familie ist so stressig, der Gedanke kam mir gerade. Wer weiss das? Gruss Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

dann frag frederic von anhalt... dann bist du auch gleich noch adelig *g* claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

warum nicht? Frag doch einen Anwalt. Guck mal der Mann von der Gabor hat doch auch 2 oder 3 Typen (Männer kann ich net sagen) adoptiert und ein Titel gegeben. Wieso sollte es bei dir auch nicht gehen. LG Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Gut, dann kann ich meinen Eltern sagen, wenn es so weiter geht, lass ich mich von adoptieren. Danke fuer die Info.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...hier nach deutschem Recht würde Dir dann aber eine Volljährigen-Adoption nach § 1767 BGB grundsätzlich nichts helfen, denn nach § 1770 bleibt Dir Deine bisherige Familie trotzdem weiterhin erhalten... Wie das in den USA rechtlich aussieht - keine Ahnung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nein ab 18 geht das nimmer, zumindest hier in D.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Aber selbstverständlich geht das auch dann noch, wenn das "Kind" bereits volljährig ist. Google mal nach "Erwachsenenadoption". Da findest Du ausreichend Infos zum Thema. Aber auch ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-): " § 1767 BGB Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. (2) Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. § 1757 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Angenommene eine Lebenspartnerschaft begründet hat und sein Geburtsname zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt worden ist. Zur Annahme einer Person, die eine Lebenspartnerschaft führt, ist die Einwilligung des Lebenspartners erforderlich." Liebe Grüße Ebba


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Seufz...