ohno
Hallo Ihr Lieben, da die Beantragung eines GdB hier doch öfter Thema war, habe ich mir dazu doch nun auch Gedanken gemacht. Weiterer Auslöser war der diesjährige Girlsday, von dem mein Kind total happy nach Hause gekommen ist, ich allerdings hinterher die Info bekam, dass sie absolut negativ aufgefallen ist. Und sie das noch nicht mal bemerkt hat. Da sind wir ua. wieder bei der Wahrnehmung. Nunja, im nächsten Schuljahr steht das Schülerpraktikum an, und damit denke ich an ihr zukünftiges Berufsleben. Sie nimmt keine Medikamente und ist trotzdem eine gute Schülerin. Allerdings verlangt ihr der Schulalltag soviel ab, dass sie kaum die 5-Tage-Woche schafft. Dabei ist sie immer kurz nach 13:00 Uhr zurück und hat wirklich viel Zeit zum ausruhen etc. Wenn ich jetzt einen GdB beantrage, wie lange gilt der denn überhaupt? Und ist es unabhängig vom Pflegegrad? Sprich, sollte ich den Antrag eher mit Bestand des PG stellen? Die nächste MDK-Begutachtung ist Anfang 2025, da ist sie bereits 14 Jahre und es wird nicht mehr die Kindergutachterin kommen... Ob der PG dann bestehen bleibt - keine Ahnung. Ich meine, ist der PG vorteilhaft für eine GdB-Stufe, erfolgversprechender als ohne diesen? Die Frage, die ich mir halt auch stelle, ist, ob sie durch einen GdB in der Schule und beim Praktikum einen gesetzlichen Vorteil hätte, der sie entlastet. Beim Praktikum zb weniger Arbeitsstunden, mehr Pause oder sowas. Oder statt 5 Tage 4 praktizieren. Oder, je nachdem, wie lange der GdB überhaupt besteht, gleiches halt bei einer Ausbildung. Mehr Urlaubstage zb? Bei einem Studium? Wobei bei letzterem ist die Zeit ja relativ... Das sind so Gedanken, die ich mir mache. Wo liegen ihre umsetzbaren Vorteile im Berufsalltag als Jugendliche; nach jetzigem Stand der Dinge wäre sie 17 beim Schulabschluss. Und zum Schluss: Was muss an Unterlagen an den Antrag, um was muss ich mich kümmern? Danke schonmal fürs Lesen! VG ohno
Hallo, wie Du weißt, haben wir ja keinen GdB beantragt, aus unterschiedlichen Gründen. Deshalb kann ich dazu nichts sagen, was Dir weiterhilft. Was ich allerdings häufig erlebt habe, ist die Überforderung durch den "normalen" Alltag, wie Du sie beschreibst. Das ging bei uns schon im Kindergarten los, noch vor der Diagnose. Bei Verabredungen zum Spielen nahm sich unsere Tochter regelmäßig eine Auszeit, weil sie die gebraucht hat. Weil sie erschöpft war. Verstanden hat das damals niemand. In der Grundschule war sie vormittags weitestgehend angepasst und aufmerksam, aber als sie dann nach Hause kam, war der Ofen aus: Gebrüll, Tränen, Verzweiflung, kurz: Überforderung. Und jetzt, in den letzten beiden Schuljahren, da hat sie der normale Schulalltag mit 5 Tagen à 6-7 Stunden schlichtweg umgehauen. Wir haben sie krankschreiben lassen, als es ganz schlimm war und später haben wir mit der Ärztin und der Schulleiterin abgestimmt, dass sie nur für die Hauptfächer kommen muss. Die lagen weitestgehend so, dass das möglich war. Dann wurde das nach und nach wieder ausgeweitet. Die Zeit in der Klinikschule war die beste Zeit überhaupt. Zu Beginn 3 Tage pro Woche, dann 5, aber nie mehr als 6 Stunden pro Tag und nie mehr als 5 Schüler pro Fach. Ein Traum 🥰 Leider ist das keine Dauerlösung. Aber womöglich findet Ihr im Gespräch mit der Schule eine Lösung. Sind die digital gut aufgestellt? Könnte sich Deine Tochter womöglich online zum Unterricht dazuschalten, vielleicht nur einen oder zwei Tage pro Woche? Geht ja an manchen Schulen bei dauerhaft erkrankten Kindern auch... Und wie ich in einem anderen Beitrag schon mal geschrieben hatte: Die Reha-Abteilung der Arbeitsagentur hat Möglichkeiten, Ausbildungsstellen zu vermitteln, für die es kleinere Berufsschulklassen gibt, wo der Azubi eine bessere/engere Betreuung erfährt, ihm mehr Pausen zustehen, etc. Das alles ist grundsätzlich auch ohne GdB möglich. Ich würde mich da einfach mal schlau machen. Ich drück Euch die Daumen, dass sich alles zum Positiven entwickelt ✊🏼🍀
Mit der GdB-Beantragung kenne ich mich nicht aus, allerdings wäre das für mich der allerletzte Schritt. Du schreibst, dass sie keine Medikamente bekommt. Habt ihr das mal probiert?
Hallo Ohno,
sorry dass ich so spät antworte, war im Urlaub
Der GdB ist unabhängig vom Pflegegrad. Ich hatte allerdings schon den Eindruck, dass es hilft, wenn man schon einen Pflegegrad hat. Vor allem für das "H". Es wird in dem Antrag glaube ich auch nach einem Pflegegradgutachten oder ähnlichen bereits erfolgten Gutachten gefragt.
Unser Ausweis gilt bis 2031. Dann ist unser Sohn 19 Jahre alt. Das "Beiblatt" zur kostenlosen Beförderung mit den Öffis gilt immer nur 1 Jahr und wird dann neu ausgestellt.
Mit beruflichen Vorteilen kenne ich mich nicht so aus, weil das bei uns noch weit hin ist. Für mich war der beschleunigte Zutritt zu Kulturveranstaltungen (Museum, Freizeitpark, Konzert etc.) ohne Schlangestehen u.ä. wichtig, denn das schafft mein Sohn oft nicht.
Soweit ich weiß, gelten verkürzte Arbeitszeiten, mehr Urlaub und ein besserer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Es könnte natürlich im Einzelfall auch von Nachteil sein, den SBA später bei Bewerbungen anzugeben. In diesem Fall könnte man dem Versorgungsamt aber eine Verbesserung mitteilen und der SBA wird aberkannt, so dass ihr ihn auch nirgends angeben müsst.
Es wird zunächst die "Feststellung einer Schwerbehinderung" beim regional zuständigen Versorgungsamt beantragt. Ab einer Behinderung von mehr als 50% gilt dies dann als Schwerbehinderung.
Im zweiten Schritt können dann der Schwerbehinderten-Ausweis und das Beiblatt zur ermässigten/kostenlosen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln beantragt werden. Wenn du das möchtest, wäre der Zusatz "H" für hilflos wichtig. "B" für Notwendigkeit der Begleitung ist auch hilfreich, dann kannst du sie hier und da kostenlos begleiten (DB, Öffis oder Kulturveranstaltungen).
Ich habe den offiziellen Antrag ausgefüllt und vorliegende Arztberichte beigefügt. Dazu die geforderte Schweigepflichtsentbindung. Ein wirklich aktueller KJP-Bericht fehlte und sollte eigentlich nachgereicht werden, das hat aber wegen Chaos bei der KJP-Ambulanz nicht geklappt. Der Bescheid wurde dann irgendwann einfach so erstellt und ich habe beschlossen, ihn so zu akzeptieren, obwohl wir mit inzwischen vorliegendem aktuellen Arztbericht vielleicht noch ein paar Prozente mehr zuerkannt bekommen hätten.
Ach so, und ich habe noch Kopien von Lehrereinträgen, Tadelbriefen, Versicherungsschäden etc. beigefügt sowie Fotos von Unfällen, Verletzungen und Sachbeschädigungen.
Liebe Grüße
Dezemberbaby
Noch ein Nachtrag, ich hoffe du liest das hier noch
Ich hatte auch noch ein Schreiben beigelegt, wo ich die Probleme, die zur eingeschränkten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führen, beschrieben habe, mit Beispielen. Denn so wird Behinderung ja definiert, als "eingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft".
Das werden bei deiner Tochter ganz andere Beispiele als bei uns sein, aber ich bin sicher, dass es auch bei euch genug Beispiele geben wird (z.B. von Situationen zu Hause, aus der Schule, bei Freizeitveranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch die Differenz aus Selbst- und Fremd-Einschätzung nach dem Girls Day).
Außerdem ist mir noch ein Vorteil des SBA eingefallen, der für deine Tochter später eventuell wichtig sein könnte: der bessere Miet-Kündigungsschutz, z.B. bei (oft vorgeschobener) Eigenbedarfskündigung. Mit SBA wird ein erzwungener Wohnungswechsel rechtlich schneller als "unzumutbar" eingestuft.
Einen schönen Start ins neue Schuljahr euch!
Liebe Grüße
Dezemberbaby
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