Mama-25
Wie lief dss ab? Tochter geht in die vorklasse überlegung wsr jetzt sie suf die förderschule zu tun. Mein kiarzt rät mir ab und schlägt eher vor ein Antrag auf inklusion zu Stellen. Somit würde sie nach förderplan unterrichtet könnte aber auf die normale Regelschule......
in welchem bundesland wohnt ihr? ein antrag auf inklusion geht nicht. es muss über die zuständige grundschule!! ein antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen förderbedarfs gestellt werden. wenn DANN eine bedarf festgestellt ist, habt ihr die wahl, ob ihr inklusion möchtet oder unterricht am sbbz. WENN dann in der wunschschule inklusion möglich ist, geht das. es kann aber auch sein, dass die inklusionsgruppe an einer weiter entfernten schule ist. kannst mich gerne anschreiben, ich arbeite am schulamt in diesem und mit diesem bereich. also erst antrag auf überprüfung stellten. der muss ÜBER die zuständige grundschule, die diesen dann mit einen pädagogischen bericht ans schulamt schickt, gestellt werden. das schulamt trifft die feststellung, ob überhaupt eine bedarf besteht. un wenn ja, dann geht inklusion. wenn kein bedarf festgestellt wird, ist das verfahren beendet.
Lieben dank ich schick dir pn der förderbedarf ist schon festgestellt
Als Mutter eines ehemaligen Förderschulkindes bin ich ganz klar für die Förderschule. Ich weiß ja nicht um welchen Förderzweig es geht, aber wenn Du jetzt noch die Möglichkeit einer Förderschule hast, würde ich sie ergreifen. Kleine Klassen, intensive Betreuung von der 1. bis zur letzten Stunde TÄGLICH. Und nicht nach einem Förderplan mit Lehrern die nur zu den Förderstunden an der Schule sind und ansonsten nicht ansprechbar sind. Eine Rückschulung ist Ziel, aber so ist ein positiver Schulstart gewährleistet.
Du musst überhaupt keinen Antrag auf Inklusion stellen, denn Inklusion sollte der Regelfall sein. Fazit: Dein Kind wird an der wohnortnahen Grundschule angemeldet und dort aufgenommen (ggf als Inklusionskind, mit I-Kraft usw, aber die Anträge laufen ja offenbar). Eine Aufnahme an eine Förderschule sollte (!) der Ausnahmefall sein. Ob und wie das zu bewerten ist, ist sicherlich ausgesprochen individuell. LG
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