Elternforum 1. Schuljahr

Gerechte Strafe /Diebstahl

Gerechte Strafe /Diebstahl

meerli

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Ich hab beim Aufräumen im Zimmer meines Sohnes( 7 ) etwas gefunden, im Wert von 2€ was ich def.nicht gekauft habe (irgendeinen Böller für ab 18 Jahre) bei Nachfrage sagte er daß er es aus Versehen :-) gestohlen habe...ich hab ihm erstmal (wieder) erklärt was Diebstahl bedeutet und das man das nicht macht...so nun will er das Ding zurückgeben-find ich gut- aber wie bestraft man das? So auf sich sitzen lassen mag ich das nicht aber Fernsehverbot interesseiert meinen Sohn nicht und andere Verboe gabs noch nie weil nie gebraucht...wie würdet Ihr damit umgehn? Es geht ja nicht um den Wert sondern um Diebstahl allgemein (auch wenn wir als Kinder wahrscheinlich alle mal was geklaut haben :-)) LG Sindy


Suki

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Antwort auf Beitrag von meerli

dein sohn möchte es von sich aus zurückbringen. das ist viel wert. ich würde es dieses eine mal nicht bestrafen. lg


Hilfe

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Antwort auf Beitrag von Suki

Hallo meerli, ich habe die gleiche Meinung wie Suki. Er hat seinen Fehler eingesehen und will es zurückbringen. Diesmal würde ich nichts tun. Schöne Grüße Hilfe


celmin

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Antwort auf Beitrag von meerli

Wir haben jetzt Ende Oktober, Feuerwerkskörper gibt es kurz vor Silvester. Das ist eine ziemlich lange Zeit, findest Du nicht? Ich denke eher, er hat es von irgendeinem Freund "mitgenommen", vielleicht sogar "geschenkt" bekommen. Wir haben auch noch Böller von Silvester, die wir nicht abgebrannt haben (weil es ein Sortiment war und wir diese Kanonenschläge nicht mögen). Vielleicht haben sie es beim Spielen "gefunden"? Ich würde auf jeden Fall noch einmal mit dem Sohn darüber sprechen. Ich finde es hier sogar schlimmer, dass er so etwas überhaupt in seinem Besitz hat, als dass er es geklaut haben soll. Diese Dinger sind kein Spielzeug und extrem gefährlich. Hier würde ich ansetzen und ihn darüber aufklären. Das wäre für mich wichtiger als Strafe....


Pocoyo

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Antwort auf Beitrag von meerli

Hallo, ich glaube, dass die Tatsache an sich, dass er es zurück geben muss, für ein Kind so eine unangenehme Situation sein wird, dass das "Strafe" genug sein wird. Fernsehverbot stünde ja auch in keinem Verhältnis - hat mit der "Tat" an sich ja nix zu tun. Ein aufklärendes Gespräch hattet ihr - die Zurückgabe wird folgen - damit ist die Sache dann erledigt. Fertig. LG, Pocoyo.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Pocoyo

erklären, warum so ein Ding nicht in Kinderhände gehört! Gruß Ursel, DK


diplom-piratin

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Diesmal würde ich auch nix machen, er bringt es zurück, und das ist eine Riesenhürde. Sollte das wieder vorkommen, würde ich bei meinem Kind immer sagen, so jetzt muss ich im Laden das Geld erstatten, dafür müssen wir auf dem Flohmarkt (oder ebay oder so) was von dir verkaufen, damit das Geld wieder reinkommt. Natürlich nur bei so Kleckerbeträgen wie 2 Euro, ein Vermögen müsste meine Tochter dafür nicht ranschaffen, mir ginge es nur ums Prinzip und um den inhaltlichen Zusammenhang.


Caot

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Antwort auf Beitrag von meerli

Aus einem Laden......verkaufen die das denn schon? Erst einmal genau erklären lassen, dann zurück bringen. Ein Gespräch über den Umgang mit Feuerwerkskörpern führen. Reicht als Strafe.


krummenau

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Antwort auf Beitrag von Caot

Sehe ich so wie Caot. Falls er es in einem Laden geklaut hat, was mich um diese Jahreszeit auch wundern würde, ist das Zurückgeben sicher penlich genug für ihn und reicht als "Strafe". Hat er es von einem Freund mitgehen lassen, sollte er es natürlich auch zurückgeben, dann müßte aber dort mit den Eltern geklärt werden, wie er da drankommen konnte und dem Kond unbedingt klarmachen, daß er da a) etwas geklaut hat, was an sich schon nicht gehr und b) zusätzlich noch etwas sehr gefährliches genommen hat, was nicht zu Unrecht erst ab 18 Jahren verkauft wird. Klarmachen, was hätte passieren können. Froh sein, daß er damit nicht gezündelt hat. Mit Fernsehverbot o.ä. hat das rein gar nichts zu tun, also auch wenn das "ziehen" würde, wäre das keine Lösung. LG von Silke