Briefkopf
Meine Tochter geht in Hessen in die erste Klasse mit 14 weiteren Kindern. Derzeit ist in Hessen die Präsenspflicht ausgesetzt und in der Klasse wird ausschließlich mit Wochenplänen in den Klassenräumen gearbeitet. Von den 15 Kindern sind derzeit 13 Kinder anwesend, 2 Kinder machen Online Unterricht. In der Klasse ist es während der Bearbeitung der Wochenpläne aus Sicht meiner Tochter extrem laut. Die Lehrerin ist mit dieser Situation überfordert und hat gewisse Ängste, konsequent gegen die störenden Kinder vorzugehen. Seit Beginn der Aussetzung der Präsenzpflicht wird es immer lauter und meine Tochter klagt täglich über Kopfschmerzen nach dem Unterricht. Der Osteopath schließt Verspannungen im Nackenbeeich aus. Frage: kann ein Gehörschutz (Kopfhörer) durch eine Kinderärztin verschrieben werden bzw ein Attest ausgestellt werden, dass dieser Gehörschutz getragen werden darf und die Lehrerin dies zwingend beachten muss? Der Direktor der Schule ist keine Hilfe. Den Weg über das Schulamt werde ich nicht gehen. Danke.
anderen Kindern auch so. Da kann man sich zusammenschließen. Welche Ängste hat denn die Lehrerin? Es ist ja ihre Aufgabe für die Ruhe im Unterricht zu sorgen.
Bei uns an der GS haben wir Eltern einfach einen Gehörschutz gekauft, kurz Ganztag und Lehrerin informiert gut war es. Kostet ca 20 Euro für gute. Allerdings ist Gehörschutz hier auch Gang und gäbe. Es gibt sogar 2 komplette Klassensätze zum ausleihen. Was sagt den die Lehrerin? Hat die mit dem Gehörschutz ein Problem, ooder warum schreibst du das mit dem Schulamt?
Hallo, ich bin in NRW Lehrerin, und in unseren Klassen steht überall eine Box mit Gehörschutz-Kopfhörern bereit, die die Kinder sich während der Stillarbeit einfach nehmen können. Der muss nicht extra verschrieben werden, jedes Kind darf ihn verwenden. Ich denke, dass Du - anstatt über Deine Rechte zu spekulieren - einfach mit der Lehrerin verabreden kannst, dass Deine Tochter so einen Kopfhörer bekommt (die Schule sollte sie vorrätig haben). Eine Lehrerin ist mit starken Störern in der Regel übrigens nicht „überfordert“, auch wenn das sicher gelegentlich vorkommt. Sondern es ist heute so, dass die Zahl hoch verhaltensauffälliger Kinder in den Klassen extrem zugenommen hat. Ein Grund sind gesellschaftliche Veränderungen (soziale Instabilität, zerfallende Familienstrukturen usw.). Der zweite Grund aber ist, dass diese Kinder heute oft auch zu den Inklusionskindern zählen. Inklusion meint nämlich nicht nur Integration behinderter Kinder, sondern auch von Kindern mit „sozial-emotionalem Förderbedarf“. Massive Störer mit Verhaltensproblemen kamen früher auf eine entsprechende Förderschule, heute dagegen bleiben sie in der Klasse. Solche Kinder sind oft für keine (!) Maßnahme zugänglich. Sie reagieren nicht auf „Durchsetzung“, nicht auf Konsequenzen, nicht auf Ermahnungen, nicht auf Gespräche mit der Schulpsychologin, nicht auf die Bemühungen der Sozialpädagogin, nicht auf mehrtägigen Ausschluss vom Unterricht - auf rein gar nichts. Sie sind weitgehend unerreichbar. Und man kann sie heute meist auch nicht mehr auf eine Förderschule geben (wo der Personalschlüssel viel höher ist und man sie besser beeinflussen könnte), weil wegen der Inklusion die Förderschulen zunehmend geschlossen werden. Eine Lösung wären mindestens zwei Lehrer pro Klasse, damit einer sich um die unterschiedlichen Förderkinder kümmern und sich zu ihnen setzen kann, während der andere unterrichtet. Daran ist in Deutschland nicht zu denken. Aber eine Person allein kann das nicht stemmen, egal wie erbost die Eltern (verständlicherweise) sind, wenn ihr eigenes Kind dadurch benachteiligt wird. Letztlich muss eine Gesellschaft entscheiden, wieviel ihr die gute Bildung ihrer Kinder wert ist. Und wir Wähler können das indirekt mit beeinflussen. LG
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