Elternforum 1. Schuljahr

Ganz blöde Frage...

Ganz blöde Frage...

Kuegelchen

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Huhu Das Thema "Schule" wird erst in einem Jahr auf uns zukommen. Aber dennoch schon mal vorweg: kann man sich eigentlich aussuchen in welche Schule das Kind geht? Wir werden bald wieder in einer größeren Stadt (35.000 Einwohner) wohnen, dort gibt es viele Grundschulen. Wonach werden die Plätze denn vergeben? Wonach richtet sich die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule? Nach der Wohnnähe zur Schule vielleicht? Und kann man Widerspruch einlegen wenn einem die Schule nicht gefällt? LG Kügelchen


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von Kuegelchen

Also bei uns in Sachsen--Anhalt hat man in der -Grundschule keine -Chance, da geht es um das -Einzugsgebiet, da lassen sie auch nicht mehr mit sich verhandeln.


noervzwoerg

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

Ich denke auch das es nach Wohneinzugsgebieten geht


waschbaer

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Antwort auf Beitrag von noervzwoerg

In BAyern geht es auch nach Einzugebieten ,aber man kann in der anderen Schule einen GAstantrag stellen


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Kuegelchen

Das ist nach Bundesland geregelt. Wo bist du denn? Bei uns in NRW gibt es die freie Schulwahl.


tweenky

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Antwort auf Beitrag von Kuegelchen

NRW: Freie Schulwahl. Das ist gut so, die Schulen dürfen sich auch ein wenig bemühen.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von tweenky

Aber auch die freie Schulwahl ist begrenzt, denn die Schule kann auch Schüler, die nicht aus ihrem Einzugsgebiet kommen ablehnen.


Sailor

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Antwort auf Beitrag von Kuegelchen

Und kann man Widerspruch einlegen wenn einem die Schule nicht gefällt? Ja genau, LOL


zschnecke

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Antwort auf Beitrag von Sailor

NRW freie Schulwahl. Aber: Bei den Grundschulen ist die sogenannte Sprengelbindung aufgehoben. Allerdings kann man ein Kind nur in der Grundschule anmelden, die innerhalb der Gemeinde/Stadt liegt. Möchte man eine Schule außerhalb der Gemeindegrenze wählen muss man einen Antrag stellen und die nachhaltig begründen. Z.B. Nähe zum elterlichen Arbeitsplatz/Optimierung der Betreuung oder Betreuende Personen (Tagesmutter oder Großeltern) wohnen im Einzugsgebiet der Wunschgrundschule.