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Geschrieben von Anja B. am 10.11.2003, 21:11 Uhr

Zwischenzeugnis in der Erziehungszeit

Hallo,
nachdem mich mein AG nach Ende der Erziehungszeit nicht mehr nehmen kann, benötige ich für die Bewerbungen ein Zwischenzeugnis.
Werden die Erziehungszeiten, bzw. der Erziehungsurlaub, dort genannt?
LG, Anja

 
6 Antworten:

Re: Zwischenzeugnis in der Erziehungszeit

Antwort von Jessic@ am 11.11.2003, 9:52 Uhr

Hallo

naja ich denke schon das Deine Elternzeit mit im Zeugnis stehen wird. Warum meinst Du nicht?

LG

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Re: Jessic@

Antwort von Anja B. am 11.11.2003, 12:41 Uhr

Hallo,
wie wird die Erziehungszeit erwähnt? Eigentlich ist man ja von der Arbeit freigestellt, aber trotzdem "angestellt".
Wollte wissen, wie es im Zeugnis formuliert wird.
LG, Anja

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@Anja

Antwort von Jessic@ am 11.11.2003, 15:44 Uhr

Ja natürlich bist du noch dort "beschäftigt" aber doch nicht mehr "aktiv" dabei. Bei unserem Steuerberater in der Firma war ich "inaktiv".

Ich habe in meiner Elternzeit noch Stundenweise in der Firma gearbeitet und in meinem Zeugniss stand das ich von Vollzeit auf Teilzeit umgestiegen bin. Habe mein Zeugnis aber auch selber geschrieben.

Mich verwundert es aber auch das Du es so schlimm findest wenn im AZ steht das Du Elternzeit genommen hast - ist ja immerhin ganz normal, oder?

LG

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Re: Jessic@

Antwort von Anja B. am 11.11.2003, 21:02 Uhr

Hallo,
ich finde es nicht schlimm, dass es im Zeugnis drinsteht - gehört ja dazu. Möchte nur wissen, wie es dort formuliert wird.
Als ich mit meinem großen Kind schwanger war, war ich 5 Jahre in der Firma
- dann 3J Erz-Urlaub
- Erz-Ende
- 2 Monate VZ Arbeit
- Mutterschutz
- 3 Jahre Elternzeit
LG, Anja

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@Anja

Antwort von Jessic@ am 12.11.2003, 17:25 Uhr

Frau Anja B. geb.am.TT.MM.JJJJ in
-STADT-, wohnhanft in -Anschrift-
fing am TT.MM.JJ als
-BERUFSBEZEICHNUNG- in Vollzeit an.
Von TT.MM.JJ bis TT.MM.JJ war Frau Anja B. in Elternzeit. Im Anschluss stieg frau Anja B. am TT.MM.JJ. bis zum TT.MM.JJ wieder als Vollzeitkraft in unser Unternehmen ein. Vom TT.MM.JJ bis zum TT.MM.JJ nahm Frau B. erneut ihren Mutterschaftsurlaub.

oder so ähnlich

Jetzt weiss ich auch was Du meinst, hört sich wirklich nicht vorteilhaft an )c:

LG

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Re: @Jessic@

Antwort von Anja B. am 13.11.2003, 13:22 Uhr

Hallo,
na mal sehen, was die Chefin zusammen tippt. Man kann ja mit ihr reden...
Gruß, Anja

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