Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 19.08.2003, 12:27 Uhr

Was steht denn in Deinem AV?

Also nun würde ich vorschlagen, dass Du Dich erst einmal beruhigst.
Nein, das Arbeitsentgelt steht einem Zum Ende des Monats zu, für den es beansprucht wird.
Früher gab es das auch mal, zum 15. insbesondere bei Akkordlöhnen und Stundenlöhnern, weil diese eben Montasaktuell berechnet werden müssen/mussten im Gegensatz zu Gehältern.

Das alles kann aber bei Dir kein Grund sein! Schon für die Krankenkassenmeldungen und die Anmeldungen für die Lohnsteuer ist es zwingend erforderlich dass die Abrechnung zum 10. eines Monats fertig ist und zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung auch bei den Kassen und dem FinAmt eingeht! Es sei denn, Sie haben Dich gar nicht richtig angemeldet, dann würde ich allerdings Rabatz machen.

Fristlose Kündigung..... Naja, willst Du die ARbeit machen oder ist es eh nur ein Job für Dich, wenn letzteres zutrifft, dann riskier es.

 
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