Tut mir leid aber ich verstehe etwas nicht. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.10. nun habe ich gelesen im Mutterschutzgesetz das der § wegen urlaubsanspruch gestrichen wurde. Für mich heisst das das ich noch urlaubsanspruch bis 31.10. habe sofern nix im vertrag steht. das hat mir auch die Frau vom Bürgertelefon für Arbeitsrecht gesagt?? Stimmt das nun jetzt???? und was ist mit Elternzeit muß man das nicht dem arbeitgeber sagen das man in Elternzeit geht oder??? Was habe ich denn für Anspruche dann???? helft mir bitte.