Baby und Job

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Geschrieben von Henni am 25.03.2004, 13:13 Uhr

Und genau DA liegt der Hase im Pfeffer!

Hallo also eben dem SGB urteil steht das Landesbeamtengesetz gengüber und wiegt wohl schwerer: da steth bis zu 4 tage , es ist sogar anscheinden auch bei mehreren kindern auf 4 tage begrenzt, !!!!!


Unbezahltem urlaub müsste ich viel früher beantragen, das geht also im krankheitsfalle so spontan gar nicht *toll*, und im moment würde mein schulleiter den wohl auch nicht genehmigen...tja, da bleibt nur "mogeln2 und sich selbt krank melden...


LG HEnni

 
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