Geschrieben von ChristianE am 21.12.2003, 10:13 Uhr |
Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld
Das ist Nettoeinkommen von beiden Partnern zusammen, so wie die 51.000 Euro ja bisher auch. Also ist das eine Senkung um 21.000 Euro!! Das ist drastisch!! Ja, dies bezieht sich auf die ersten sechs Monate, die Grenzen für die Zeit danach haben sich auch geändert, kann man auf den Seiten des sogenannten Familienministeriums nachlesen. Es gilt für alle Kinder, die ab 1.1.2004 geboren werden.
Liebe Grüße,
Christiane
- Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - ChristianE 20.12.03, 16:21
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - Hupfer 20.12.03, 21:21
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - ChristianE 21.12.03, 10:13
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - cleo 21.12.03, 18:38
- Re: - shortie 21.12.03, 22:40
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - cleo 21.12.03, 18:38
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - ChristianE 21.12.03, 10:13
- Re: habe nachgeschaut - shortie 22.12.03, 9:02
- Ist doch ok ! - werdenderPapi 22.12.03, 14:25
- Re: Ist doch ok ! - ChristianE 22.12.03, 17:04
- Ist doch ok ! - werdenderPapi 22.12.03, 14:25
- Re: Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld - Hupfer 20.12.03, 21:21
Uni-Pinboard
Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Klopf, klopf an alle....
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite?
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke
Hallo Cosma!