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Geschrieben von SchwigNk am 19.08.2006, 14:19 Uhr

Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Hallo
Ich habe eine Frage und hoffe, daß mir von Euch jemand weiter helfen kann?!
Leider habe ich bei den vorigen Fragen keine Antwort gefunden.
Also eigentlich habe ich ET am 16.09. und somit am 5.08. meinen Mutterschutz angetreten, nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt habe ich meinen Resturlaub beantragt, also ginge ich am 18.12. wieder arbeiten. Nun haben aber diese Woche mein FA und meine Hebamme gesagt, daß das Kind wahrscheinlich früher kommen wird. Wie ist das dann, wird dann die Zeit die mir von den 6 Wochen vor der Geburt fehlt dann hinten dran gehängt oder verfallen diese dann und ich muß somit früher wieder arbeiten gehen ?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Andrea

 
7 Antworten:

Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von Chrissicat am 19.08.2006, 14:37 Uhr

Die Zeit, die dir vor der Geburt fehlt wird einfach hinten dran gehängt. D.h. du kannst dann von deinem ET aus 8 Wochen rechnen.

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Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von SchwigNK am 19.08.2006, 17:06 Uhr

Hallo und vielen Dank

Also bleibt alles beim Alten. Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Schönes Wochenende
Andrea

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Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von sun1024 am 20.08.2006, 14:52 Uhr

Ja, die fehlenden Tage von vorher werden hinten dran gehängt.

Wenn es eine Frühgeburt wird (

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Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von Big Mamma am 21.08.2006, 11:19 Uhr

hallo,

wichtig ist vielleicht noch , dass du bei einer "richtigen " frühgeburt ( also kind unter 2500g oder vor vollendeter 37. woche) du 12 wochen muschu hast. dann geht die rechnerei von vorne los *g*.

LG MEl

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Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von SchwigNk am 21.08.2006, 13:29 Uhr

Hallo und Danke
für Eure vielen Antworten. Es werden sich wohl nur um ein paar Tage, vielleicht auch ein Woche drehn.

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Re: Mutterschutz bei vorzeitiger Geburt

Antwort von tanjaschaefer am 21.08.2006, 18:52 Uhr

Hallo Andrea,
Ausgangspunkt ist immer der errechnete Termin. Du hast vom errechneten Termin 8 Wochen Mutterschutz. Das kannst du also jetzt schon ausrechnen. Das Datum bleibt bestehen, auch wenn das Kind früher kommt. Wenn es sich um eine Frühgeburt handelt, verlängert sich die Zeit auf zwölf Wochen, gerechnet ebenfalls vom ET. Wichtig ist aber, dass du dir von Krankenhaus die Frühgeburt bescheinigen lässt. Es reicht, wenn das Baby unter 2500 Gramm wiegt ODER vier Wochen zu früh geboren wurde. Unsere Kleine wog 2590 Gramm, kam aber am Tag 35 plus 2 zur Welt. Ausgerechnet war der 08.06., geboren ist sie am 06.05. Mein Mutterschutz läuft noch bis zum 31.08.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Tanja

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>=3 Wochen zu früh reicht den meisten KK nicht als "Frühgeburt"-Kriterium

Antwort von sun1024 am 21.08.2006, 22:47 Uhr

... auch wenn die WHO-Definition so sein mag. Deshalb sollte man sich eine Bescheinigung über Unreife-Zeichen ausstellen lassen.

Meine Kurze kam 24 Tage zu früh (= Frühchen nach Definition), ich konnte sie aber gleich mit nach Hause nehmen. Unreifezeichen waren vor allem die Ohren + Schamlippen, und in der zweiten Woche die Gelbsucht... aber Atmen etc. ging alles prima.

LG sun

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