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Geschrieben von Henni am 14.07.2004, 19:03 Uhr

Mir ist zu meiner Elternzeit frage noch was eingefallen*gg*

Hallo, Lawine der Ahnungslosen...hier noch en zusatzfrage:


wenn ihc z.B. nach einem Jahr elternzeit (wenn ich dann nur eins beantrage) gern zwar arbeiten möchte, aber WENIGER als ne halbe stelle..Das geht nicht, oder??? muss man als lehrerin nicht immer mindestens halb arbeiten??? Aber: wenn ich das gleich IN der ELTERNZEIT mache, dann ginge es. oderß???


wer weiß es?? ich geb auch mal ne Runde Laugenbrezel und Sekt aus...*gg*

Henni

 
5 Antworten:

Re: Mir ist zu meiner Elternzeit frage noch was eingefallen*gg*

Antwort von Henriette am 14.07.2004, 19:25 Uhr

Hi Henni,

in der EZ kannst du meines Wissen so viele Stunden arbeiten,w ei du und dein SL es gut finden (im rahmen des Limits, also auch 8 Stunden oder so). Wie es danach aussieht, weiß ich ga rnicht, obwohl ich eine Kollegin habe, die nur 8 Stunden macht, allerdings vermutlich auf Altersteilzeitbasis. Aber auch hier: Anrufen beim Sachbearbeiter :-)

Gruß, Henriette

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Ich bin schlauer*gg*

Antwort von Henni am 14.07.2004, 20:07 Uhr

Huhu

ich bin nun auch schlauer*gg* denn eine freundin ist echt gut in diesen dingen ...also:


ICH bekomme übrigens erzeihungsurlaub, nicht elternzeit..warum auch immer...


und: wenn ich weninger als halb arbeiten will, so geht das wirklich nur im erziehungsurlaub...und von daher - man muss sich wirklich 2 wochen nach der Geburt für die ersten 2 jahre festlegen!!- also von daher ist es sinnig, 2 jahre zu beantragen und dann ggf. im erziehungsurlaub die gewünschten zeiten zu arbeiten...von 25%- 75 % ist alles erlaubt...



Wenn ich nun nur EIN jahr beantrage, dann MUSS ich mindestens halb wieder arbeiten....


So hab cih das nun verstanden!!


Beihilfe und alles andere ist dabei schnurz ...


Lg EHnni

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Re: Ich bin schlauer*gg*

Antwort von Merlemax am 14.07.2004, 21:11 Uhr

Hallo Henni,

also vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden, jedenfalls muss man bei uns (Schleswig-Holstein) mindestens 8 Stunden (oder 1/3 einer Vollzeitstelle) machen, auch wenn man nach der Elternzeit (ich dachte Erziehungsurlaub gäb's gar nicht mehr, weil "politisch" nicht korrekt - Urlaub ist das nämlich nicht...) wieder anfängt. Ich selbst arbeite zwar mehr als hälftig (14/24), aber eine Kollegin arbeitet genau 8 Stunden.
Liebe Grüße
Antje
PS: Ich rufe morgen beim Landesbesoldungsamt an, habe ich heute vergessen.

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Ländersache..

Antwort von Henni am 15.07.2004, 8:57 Uhr

Huhu

ja das stimmt, das ist sicher Ländersache..ich komme IEgentlich übrigens auch aus SH, habe jahrelang in / bei Itzehoe gewohnt...


welches lehramt machst du denn ?? 24 stunden ist realschule??? hier sind bei Grund- und hauptschule 28 stunden volle stelle und somit 7 stunden wohl das mindeste was man machen muss...aber das ist ja auch okay!!!


Also. gruß in den norden...wo steckst du denn?????


LG Henni

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Re: Ländersache..

Antwort von pippi21 am 16.07.2004, 9:45 Uhr

Hallo Henni!

Also bei mur ist es so (ich bin übrigens aus Bayern). Die Verwaltungsangestellte hat mir das folgendermaßen erklärt und so habe ich das jetzt auch gemacht: Ich habe jetzt für 1 Jahr Elternzeit beantragt - kann ich jederzeit verlängern. Während der Elternzeit werde ich 12 Wochenstunden arbeiten - ich hätte auch mehr machen können, aber ich kann nur 2 Tage pro Woche arbeiten... - weniger wollte unsere Schulleiterin nicht.
Wahrscheinlich ist es wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Liebe Grüße,
Caro

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