Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 16.07.2004, 19:36 Uhr

Ja, Dein AG muss bestätigen, dass er Dir den TZ nicht gibt,

Wenn man sich dann arbeitslos meldet, gelten dieselben Regeln, also man muss sich bewerben etc. Wird eng ausgelegt, aber offensichtlich suchst du ja aktiv da wird dir das nicht schwer fallen. Kinderbetreuung muss in der Regel auch nachgewiesen werden.
Viel Erfolg
Tina

 
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