Baby und Job

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Geschrieben von Chrissi am 24.03.2003, 14:13 Uhr

Ich bin keine Heulsuse, aber mir kamen heute echt die tränen....

Hallo, soweit ich weis bekommst Du nur dann wieder Arbeitslosengeld, wenn du vor Deiner Arbeitsstelle auch schon A-Geld bekommen hast und noch eine Restzeit bis zur Alo-Hilfe war. Wenn das nicht der Fall ist musst Du Dich erstmal Arbeitslos melden, hast Du keinen Anspruch bekommst Du eine Ablehnung und kannst Sozialhilfe beantragen. Liebe Grüsse Chrissi

 
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