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Geschrieben von Lieserl am 08.09.2003, 11:17 Uhr

Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt...

Hallo zusammen!!

Ich bin in der 17. Woche schwanger und mache mir zur Zeit immer wieder Gedanken, wie ich auch nach Geburt und Elternzeit (werde wahrscheinlich gleich drei Jahre nehmen) wieder Geld verdienen kann. In meinen jetzigen Job (Chemielaborantin) möchte ich wenn´s irgendwie geht auf keinen Fall zurück. Ich arbeite jetzt etwas über zwei Jahre in dieser Firma und mich nervt der Job nur an... Ich habe letztes Jahr einen Fernunterricht zum Thema Fotografie gemacht und bin auch sonst recht kreativ (habe FOS-Abschluss in der Fachrichtung Kunst). Nun dachte ich mir, ich könnte diese Hobbies zum Geldverdienen nutzen. Ich wollte also so eine Art "künstlerischen Gemischtwarenladen" machen: fotografieren, Geschenkservice mit Verpackung, Karte und was sonst noch dazugehört usw. Nun kenne ich mich mit den ganzen gesetzlichen Sachen noch gar nicht aus... Würde sowas als freier Beruf gelten, oder brauch ich dafür einen Gewerbeschein? Wo muß man eine Selbständigkeit überall anmelden? Wo kann ich mich informieren (Arbeitsamt, IHK...)? Das waren bestimmt noch nicht alle meine Fragen - wenn ihr also irgendwelche guten Tips für mich habt, antwortet mir, egal, was euch zu dem Thema einfällt!!!!

Vielen Dank euch allen schon mal!!!!

Liebe Grüße,

Lisa :o)

 
5 Antworten:

Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt...

Antwort von jeal am 08.09.2003, 11:30 Uhr

Gründe doch wie ich eine ICH-AG.
da bekommst du sogar noch zuschüsse vom arbeitsamt. dort musst du dich auch anmelden.
du kannst aber bei dieser ich-ag niemanden einstellen, nur familienmitglieder darfst du beschäftigen, dass ist dann eine wir-AG. und du musst gewinngrenzen einhalten.
du erhälst aber auch vergünstigungen bei den steuern und bei den pflichtversicherungen( krankenversicherung,pflegeversicherung,rentenversicherung)

einen gewerbeschein brauchst du , wenn diesen laden aufmachen willst. deine selbständigkeit musst du nur beim ordnungsamt anmelden,kostet dann eine kleine gebühr.

allerdings denk dran, dass du einen laden auch unterhalten können musst...also miete und anfangskapital für anschaffungen ect.!

ich hoffe ich konnte dir helfen. dein zuständiges arbeitsamt kann dir da auch weiterhelfen, da musst du auch den antrag stellen für die Ich-AG.

liebe grüsse
nancy

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Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt...

Antwort von Mama von Tobbiär am 08.09.2003, 11:47 Uhr

Hallo,
wenn Du eine Ich-AG gründen möchtest ist dafür aber Voraussetzung, daß Du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst d.h. Arbeitslosengeld bekommst. Dann bekommst Du für drei Jahre eine Förderung. Der Gewinn darf dann aber 25.000 Euro nicht übersteigen.
Das Gesetz, daß Du niemanden einstellen darfst außer Familienangehörige ist nicht mehr aktuell. Dies wurde geändert und es ist jetzt erlaubt Leute einzustellen also Arbeitgeber zu sein.
Lieben Gruß und alles Gute
Mama von Tobbiär

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Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt...

Antwort von Pia02 am 08.09.2003, 15:57 Uhr

Hi Lisa!

Erkundige dich doch erstmal, ob du dich ohne Fotoausbildung überhaupt selbständig machen kannst/darfst als Fotografin...

Und dann darfst du nicht vergessen, dass vielen Menschen das Geld fehlt, sich den Service, den du anbieten willst zu leisten. Es kommt natürlich ganz darauf an, WO du deinen Laden aufmachen willst...

Aber mal was anderes...was mich immer wieder wundert: viele Frauen wollen nach der Geburt auf keinen Fall mehr dort arbeiten, wo sie zuvor gearbeitet haben. Wie kommt so was? War der Beruf schon immer unbeliebt, die zweite Wahl, eine Notlösung?
Etwas Neues anzufangen mit einem kleinen Kind (und du möchtest ja mind. 3 Jahre Elternzeit nehmen, vielleicht kommt dann auch noch ein GEschwisterchen dazu) ist enrom schwierig, verlangt viel Organisation und Verzicht...

..nur so ein paar Gedanken...


Gruß
Petra

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das heißt dann Photodesign :-)

Antwort von desireekk am 08.09.2003, 21:53 Uhr

AFAIK: "Fotografin" darf man sich nur nennen, wenn man Fotografenmeisterin ist.

Deshalb steigen die meisten auf den Titel "Photodesign" um.

jetzt noch eine Anlaufstelle:

Wenn Du Dich im künstlerischen Bereich selbständig machen willst, mußt Du Dich bei der KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichern.

Ich glaube die KSK sitzt irgendwo im Norden (Bremen?), die geben Dir sicher Auskunft.

Viele Grüße

Désirée

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Re: das heißt dann Photodesign :-)

Antwort von marit am 09.09.2003, 11:06 Uhr

Wenn du bei der KSK krankenversichert bist, sparst du auch einiges und die Ich-AG-Zuschüsse (die du leicht bekommen kannst, wenn du selbst kündigst und mittels Erziehungsgeld die drei Monate Sperre aussitzt)gehen dann nicht allein für renten- und Krankenversicherung drauf (wie sonst). Außerdem kannst du dich, wenn du anfangs wegen des Kindes noch nicht viel arbeiten kannst (15 Stunden sind nur Pflicht), so lange von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. dann blieben dir fast 500 Euro von der förderung übrig und du kannst noch bis zu 400 Euro Gewinn machen. Das Erziehungsgeld bliebe dir bei der geringen Stundenzahl auch erhalten (falls dein Partner nicht zu viel verdient).

Also: gerade für Leute in deiner situation, scheint das Gesetz gemacht zu sein...

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