Baby und Job

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Geschrieben von Christa-Markus am 22.08.2003, 6:58 Uhr

Für einen Minijob bis 400 Euro brauchst Du keine Lohnsteuerkarte!

Also, Du musst den Minijob beim Arbeitsamt melden und Dain Arbeitgeber muss eigentlich monatlich ein Blatt über die Einkünfte fürs Arbeitsamt ausfüllen. 160€ darfst du so zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Worauf Du auf jeden Fall achten musst, ist, nicht mehr als 14,99 Stunden pro Woche zu arbeiten, da Du ansonsten nicht mehr als arbeitslos angesehen wirst und daher das Arbeitsamt beispielsweise keine Krankenversicherung für Dich zahlt. Aus den Abgaben des Arbeitgebers für den Minijob entstehen nämlich zwar Rentenversicherungsansprüche, aber keine Krankenversicherungsansprüche, obwohl Beiträge gezahlt werden (irgendwie unsinnig, aber es ist so).

Ich hoffe, ich konnte Dir noch etwas weiterhelfen. Wenn Du noch weitere Fragen hast, mail mich an; kenne mich etwas aus, da wir eine Arbeitslose als Kinderbetreuerin hatten, bevor sie eine neue Stelle fand.

Viele Grüße

Christa

 
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