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Geschrieben von Sonnenanbeterin am 28.02.2003, 22:06 Uhr

Frage an die Lehrerinnen unter euch: Mutterschutz in den Sommerferien ...

Hallo!

Ich hab's natürlich so geschickt gelegt, dass mein Kind am 6.9. ET hat, eben genau am Ferienende. D. h., mein Mutterschutz vorher fällt komplett in die Sommerferien. Tja, dumm gelaufen, oder nicht?! Hab ich doch einen Anspruch auf Mutterschutz außerhalb der Ferienzeit, so davor oder nachher zusätzlich?? Naja, wahrscheinlich nicht, wäre ja zu schön, um wahr zu sein.

Oh Mann, hoffentlich liest das jetzt kein "Nicht-Lehrer", sonst kommen wir gleich wieder in Verruf, eh zu viel Ferien zu haben ;-) ...

Wer kann mir meine Frage trotzdem beantworten?

Danke und Gruß

Steffi

 
7 Antworten:

Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch: Mutterschutz in den Sommerferien ...

Antwort von Sabri am 28.02.2003, 22:55 Uhr

Leider nicht. Du kannst die Schwangerschaft aber auch kaum so "legen", dass keine Ferien betroffen sind. Aber die kompletten Sommerferien, das ist schon hart.
Bei mir waren auch ein komplettes Jahr Ferien futsch, Herbstferien schwangerschaftsbedingt im Krankenhaus, direkt danach wieder gesund, Weihnachtsferien krank, danach wieder gesund, Osterferien im Krankenhaus (Wehen) und Sommerferien im Mutterschutz.
Aber es kommen noch jede Menge Ferien und man ist ja nicht ständig schwanger.
Alles Gute, Gruß, Sabri

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frei ist frei...

Antwort von Henni am 01.03.2003, 10:13 Uhr

also freu dich einfach, dass du 6 wochen frei hast und vorher vernünftig auch die schule fertig machen kannst!! alles andere ist nämlich auch doof, ich musste z.B. nach den sommerferien für 3 wochen noch voll wieder mit ner neuen KLasse anfangen...blöd!!! oder meine freundin musste 2 wochen vor den ferein in den muterschutz...das ist doch auch total bescheuert für die kinder!!! da kommt dann nämlich kein ersatz mehr für dich....


tu einfach so.als müssten alle kollegen arbeiten!! Gruß henni

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Re: frei ist frei...

Antwort von Henriette am 01.03.2003, 14:09 Uhr

Hallo,

da es ja "nur" unterrichtsfreie Zeit ist, hast du leider Pech gehabt. Aber ich seh es wie Henni, denn so kannst du das alte Schuljahr zumindest vernünftig abschließen. Ich hatte dmals nach den Sommerferien nur 10 Tage - zum Glück im Referendariat, da bekam ich keine neuen Klassen.

Alles Gute,

Henriette

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Re: frei ist frei...

Antwort von bastiswusi am 01.03.2003, 18:53 Uhr

huhu,
mein muschutz lag allerdings nach geburt auch immer komplett in den ferien. aber was solls, wir sind so froh, dass es überhaupt endlich geklappt hatte, dass mir der termin egal war. außerdem sind sommerkinder toll!!!
liebe grüße
conny

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Re: frei ist frei...

Antwort von rubi am 01.03.2003, 20:39 Uhr

Hallo,

tja, Pech gehabt ;-(((
Ich weiß das zwar nicht aus eigener Erfahrung, sondern von einer Kollegin, die hatte Ende Juli ET und dann die folgenden Wochen im Mutterschutz komplett in den Ferien. Sie war nicht besonders begeistert, aber Hauptsache war: das Kind war gesund!!!

Ich habe es schlauer gemacht, bin in die Sommerferien und danach (!) in den MuSchu!!! Gut, gell! Allerdings habe ich jetzt das Problem, dass mein im November drei Jahre alt werdender Knirps erst mit knapp vier Jahren einen KiGa-Platz bekommt.

Da ist die Kollegin, die Ende Juli ET hatte, besser dran. Unsere Kinder sind zwar 9 Monate auseinander, kommen aber gleichzeitig in den KiGa.... ;-))

Sieh´s also von daher positiv: Dein Kind kommt auf der Warteliste vor den anderen.... ;-)))

Alles Liebe und Grüße
rubi

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Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch: Mutterschutz in den Sommerferien ...

Antwort von tinai am 03.03.2003, 12:07 Uhr

Als Nicht-Lehrer (klar lesen die hier auch mit) und Arbeitgeber kann ich nur staunen über Dein Ansinnen.
Gruß Tina
PS: Meine Schwester auch Lehrerin, hatte MuSchu auch in den Sommerferien und fands o.k. Als Nicht-Lehrerin werde ich von Lehrern immer wieder darüber aufgeklärt, dass sie nicht 12 Wochen Ferien haben, sondern nur 12 Wochen unterrichtsfreie Zeit.........

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naja, so ist es ja nun auch wieder nicht... ;-)

Antwort von rubi am 04.03.2003, 23:42 Uhr

Hallo,

einerseits finde ich die Frage durchaus berechtigt (habe vor meinem Lehramtsstudium einen ehrbaren Beruf gelernt und daher kann ich auch hier mitschnabeln), denn jede normale Arbeitnehmerin, die feststellt, dass der ET im geplanten Urlaub liegt, kann den Urlaub umplanen bzw. soll den vom AG aus auch noch vorher weg nehmen, dass da keine Berechnungsprobleme entstehen.

Klar haben wir jede Menge Ferien, wie man landläufig so sagt, aber da muss ich der Schwester Recht geben, es ist "nur" unterrichtsfreie Zeit. Manch einer mag neidisch auf die Menge gucken, aber da kann ich die Neider wieder milde stimmen: bis auf die Sommerferien und die Tage um die Weihnachtsfeiertage rum ist bei mir in den Ferien immer irgendwie was zu tun. Wenn andere Kollegen/innen das nicht tun, gut, soll´s auch geben, aber bei mir ist es halt mal so, ich kann hier nur für mich sprechen bzw. schreiben. Als ich noch "normal" gearbeitet habe, war für mich mein Erholungsurlaub absolut tabu, keine Arbeit, kein gar nichts. Ist auch richtig so.

Das ist der Vorteil der freien Zeiteinteilung: Korrekturen oder Unterrichtsvorbereitung fallen dann auch mal an, wenn es günstig ist, sprich kein Unterricht statt findet. Wenn eben mal Luft ist. Und so "arbeite" ich in den Ferien auch. Wenngleich es Leute gibt, die das nicht als Arbeit bezeichnen mögen.... ;-))

Grüße rubi

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