Geschrieben von Sabri am 18.05.2004, 23:06 Uhr |
Erziehungsurlaub
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum Erziehungsurlaub. Ich bin Beamtin (NRW) und habe nach dem Mutterschutz zunächst in Vollzeit weitergearbeitet. Als meine Tochter ein halbes Jahr alt war, habe ich Elternzeit genommen und arbeite seit dem in Teilzeit weiter. Kann die Elternzeit nur bis zum dritten Geburtstag meines Kindes gehen oder darüber hinaus insgesammt drei Jahre (also bis meine Tochter dreieinhalb ist)?
Gruß, Sabri
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von kolibrili am 19.05.2004, 15:20 Uhr
Hmmm, so weit ich weiss, geht das zwar prinzipiell, aber du hättest es schon während dem Mutterschutz mit deinem Arbeitgeber vereinbaren müssen ... vielleicht könnt ihr das ja rückwirkend machen? Obwohl, als Beamtin ist das wahrscheinlich schwierig ...
Schau mal da: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=16318.html
Liebe Grüße, Tine.
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von tinai am 19.05.2004, 15:30 Uhr
Der 3. Geburtstag ist der 1. Arbeitstag. Ganz egal, wann Du angefangen hast, den Erziehungsurlaub zu nehmen, er endet auf jeden Fall mit dem 3. Geburtstag.
Es sei denn, Du hättest vorher einen Vereinbarung getroffen, dass Du maximal 1 Jahr bis zum 7. Lebensjahr aufhebst. So klang Dein Posting aber nicht.
Es spielt keine Rolle, dass Du im EU TZ gearbeitet hast.
Als BEamtin hast du aber vermutlihc sowieso Anspruch auf Teilzeit.
Gruß Tina
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von berita am 20.05.2004, 9:57 Uhr
Der gesetzliche Anspruch gilt nur bis zum dritten Geburtstag. Zwar kann man ein Jahr auch danach nehmen, dass geht dann aber nur mit Zustimmung deines AG. Kannst ja mal deinen Chef(in) fragen, was er dazu meint.
LG
Berit
Re: Erziehungsurlaub
Antwort von manuelbaby am 21.05.2004, 22:00 Uhr
Also bei mir war das so, daß ich bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag unterschrieben habe, daß ich 6 Jahre zuhause bleiben kann. Danach kann ich wieder zu 100% einsteigen. Erziehungsgeld bekommt man natürlich nur 3 Jahre. Weiß aber jetzt nicht ob das bei Beamten auch geht.
LG Marion
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