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Geschrieben von Pippi21 am 07.01.2004, 14:03 Uhr

Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen

Hallo!

Ich bin in der 24. SSW und total uninformiert, wie mir scheint. Ich wurde zu diesem Schuljahr beim Bezirk Niederbayern als Sonderschullehrerin verbeamtet und würde gerne nächstes Schuljahr für zwei Tage pro Woche wieder arbeiten. Wo, wann, wie muss ich das Erziehungsgeld (privat versichert), wie läuft das mit dem Geld während der Zeit des Mutterschutz??! Habe ich Anspruch darauf, einige Stunden pro Woche arbeiten zu dürfen??! Ich habe echt überhaupt keinen Plan und schäme mich auch dafür, aber bei uns an der Schule bin ich die Erste, die schwanger geworden ist seit viiiiiiiiiielen Jahren. Bitte helfen!!!

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Caro

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen

Antwort von rubi am 08.01.2004, 0:59 Uhr

Hallo Caro,

nachdem wohl alle Lehrerinnen aus diesem Forum durch die Äußerungen in einem der weiter unten stehenden Threads "vergrault" wurden, stehen die Chancen, dass Du hier zahlreiche Antworten bekommst, echt schlecht ;-(((

Momentan bist Du ja wohl noch Vollzeit und das bleibst Du auch so lange, bis das Kind auf der Welt ist. D.h. Dein Gehalt läuft ganz normal weiter während des Mutterschutzes. Auch, wenn Du krank geschrieben sein solltest. Bis 8 Wochen nach der Geburt (bzw. länger, falls Kind eher kommt) läuft Dein Gehalt so weiter, als ob Du arbeiten würdest.

Erziehungsgeld musst Du beantragen bei dieser speziellen Stelle, kannst Dich schon mal freuen, der Antrag ist umfangreicher als ne Steuererklärung.

Meines Wissens musst Du nach neuem Recht zunächst nur sagen, ob Du kürzer oder länger als ein Jahr Erziehungszeit nehmen möchtest. Danach richtet sich ja der Pauschalbetrag, den man im ersten halben Jahr ohne Einkommensgrenzen bekommt. Die von der Regierung helfen Dir sicher weiter und können Dir auch sagen, wann Du spätestens die Anträge abgeben musst. Frag einfach!

Du solltest Dich aber schon schlau machen, wenn Du wieder arbeiten möchtest. Da gibt es nämlich zwei Möglichkeiten, nämlich ob Du während des Erziehungsurlaubs mit einigen Stunden nebenher arbeitest oder ob Du den Erziehungsurlaub offiziell beendest und wieder teilzeit arbeitest. Von unterhälftiger Teilzeit raten aber alle ab. Nach der neuen Regelung (ab 2001, hat für mich leider nicht gegolten) kannst Du Dir ja auch ein Jahr für später aufheben, also von der Erziehungszeit, wenn z.B. Dein Kind eingeschult wird.

Krankenversicherung musst Du übrigens in voller Höhe während der Erziehungszeit weiter zahlen, das ist für viele finanziell eine ganz schöne Belastung, daher steigen wohl einige auch schnell wieder ein. Familienversicherung gibt es ja für Beamte in diesem Sinne nicht.

Ob Du nun im Erziehungsurlaub (sorry, ist noch der alte Begriff, aber bei mir hieß es halt so) arbeitest oder den beendest und dann teilzeit arbeitest, musst Du selber entscheiden. Ich würde mich mal ans Telefon hängen und vielleicht jemand Kompetenten bei der Regierung anrufen, die haben das ja öfter und können auch Auskunft geben, bei uns sind die sehr nett und helfen auch gerne weiter.

Normalerweise muss man den Teilzeitantrag fürs nächste Schuljahr in Bayern spätestens zum 1.5. abgegeben haben, unser Schulleiter will das immer schon im März. Normalerweise hast Du als Beamtin im öffentlichen Dienst im Gegensatz zur freien Wirtschaft überhaupt keine Probleme, Teilzeit zu machen. Ist ja Gesetz und wird in aller Regel auch immer genehmigt.

Bei mir war es jedenfalls so, dass ich immer hälftige Teilzeit beantragt habe, aber immer statt 50 % so zwischen 60 und 80 % gearbeitet habe, sehr flexibel, je nach Anforderung. Die waren bei mir mitunter ganz froh, dass ich Stunden aufgestockt habe, sonst hätte Unterricht ausfallen müssen. Insofern sind Teilzeitkräfte gerne bescholten, aber auch wertvoll im Sinne von flexibler Reserve... *ggg*
Allerdings solltest Du Dir das mit mehr als hälftiger Teilzeit gut überlegen mit einem ganz kleinen Wurm. Als mein Sohn knapp 1 Jahr alt war, habe ich sieben Unterrichtsstunden in der Woche mehr gehalten, alles Einzelstunden mit je drei Leistungsnachweisen im Halbjahr. Ich habe vor lauter Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen nicht mehr gewusst, wo mir der Kopf steht und hatte für meinen Sohn gar keine Zeit mehr. Als dann im Februar diese 7 Stunden auf andere Kollegen verteilt wurden, hab ich ganz schön aufgeatmet. Im Nachhinein würde ich das mit einem so kleinen Wurm nicht mehr machen. Arbeiten ja, auch mit voller Kraft, aber nicht freiwillig so viel mehr. Das halbe Jahr hat mich viel Kraft gekostet. Der Schule hat es geholfen, aber "Danke" sagt auch keiner. Naja, und viele denken wirklich, der Lehrer tut den lieben langen Tag gar nix... ;-)))))))))

Ups, ist nun ganz schön lang geworden, aber ich hoffe, ich habe Dir helfen können.

Grüße aus dem "Nachbar-Regierungsbezirk"
rubi

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Wende dich an dein zuständiges Schulamt, ihr untersteht doch auch einem Schulamt, oder?

Antwort von KH am 08.01.2004, 19:02 Uhr

Die haben die gnazen Anträge, dort musst du ja letztlich auch die Unterlagen (Geburtsurkunde etc.). Bei meinem ersten Kind habe ich unmittelbar nach dem Mutterschutz wieder mit 7 Stunden begonnen zu arbeiten. Ich glaube die Frist zur Einreichung derartiger Anträge ist vier Wochen vor Ablauf des Erziehungsurlaubes, aber das ist schon eine ganze Weile her.
grüße
Karin
Ach ja, und den Antrag aufs Erziehungsgeld stellst du beim Amt für Versorgung, solange es nicht von Stoiber weggespart wird, ggg.

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Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen

Antwort von Pippi21 am 08.01.2004, 19:11 Uhr

Hallo!

Ganz lieben Dank für diese superumfassende Mail. Ich werde 'mal schauen, wie ich das am besten hinkriege. DANKE!!!

Caro

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Re: Elternzeit - Mutterschutz v.a. an die Lehrerinnen

Antwort von AndreaL am 08.01.2004, 19:56 Uhr

Hi Pippi,

da habe ich ja mal eine "richtige Kollegin" in diesem Forum erwischt - bin auch Sonderschullehrerin (Lb) - heißen in Nds. seit einiger Zeit Schulen für Lernhilfe.

Jetzt zu Deinem Thema. Ich habe nach 2 Jahren wieder gearbeitet. Dabei habe ich den Erziehungsurlaub weiter laufen lassen und somit dann weniger als die halbe Pflichtstundenzahle gearbeitet, nämlich 10 Stunden (bezahlt werden aber in Nds. immer 2 Std. weniger - Arbeitszeitkkonto!). Das hat sich trotzdem finanziell gelohnt. So konnte ich langsam wieder reinkommen, zumal ich nach der Schwangerschaft an eine andere Schule versetzt worden bin! Es war erst ein bisschen schwierig, diese 10 Stunden sinnvoll in der Woche zu verteilen, meine SL hätte mich gerne jeden Tag 2 Stunden gehabt... Aber mit ein bisschen Willen ging es dann doch, so dass ich drei U-Tage hatte. Leider hat man da aber keinerlei Rechte und muss sich dem Stundenplan unterwerfen - von daher ist es fraglich, ob die 2 Tage wirklich klappen werden. Wenn Du an Deiner Schule bleibst, kannst Du ja solche Fragen vorab schon mal klären!

Ansonsten hast Du ja schon eine wunderbare ausführliche Antwort bekommen.

Erstmal eine schöne Schwangerschaft und viel Spaß mit den Späßen der Schüler darüber ;-)) !

Andrea

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