Geschrieben von marit am 09.09.2003, 11:06 Uhr |
das heißt dann Photodesign :-)
Wenn du bei der KSK krankenversichert bist, sparst du auch einiges und die Ich-AG-Zuschüsse (die du leicht bekommen kannst, wenn du selbst kündigst und mittels Erziehungsgeld die drei Monate Sperre aussitzt)gehen dann nicht allein für renten- und Krankenversicherung drauf (wie sonst). Außerdem kannst du dich, wenn du anfangs wegen des Kindes noch nicht viel arbeiten kannst (15 Stunden sind nur Pflicht), so lange von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. dann blieben dir fast 500 Euro von der förderung übrig und du kannst noch bis zu 400 Euro Gewinn machen. Das Erziehungsgeld bliebe dir bei der geringen Stundenzahl auch erhalten (falls dein Partner nicht zu viel verdient).
Also: gerade für Leute in deiner situation, scheint das Gesetz gemacht zu sein...
- Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt... - Lieserl 08.09.03, 11:17
- Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt... - jeal 08.09.03, 11:30
- Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt... - Mama von Tobbiär 08.09.03, 11:47
- Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt... - Pia02 08.09.03, 15:57
- das heißt dann Photodesign :-) - desireekk 08.09.03, 21:53
- Re: das heißt dann Photodesign :-) - marit 09.09.03, 11:06
- das heißt dann Photodesign :-) - desireekk 08.09.03, 21:53
- Re: Gedanken zum Geldverdienen nach der Geburt... - jeal 08.09.03, 11:30
Heimarbeit und baby
Steuerklasse
Jetzt versteh ich garnichts
Verlustängste meiner Tochter wegen Berufstätigkeit
16. SSW und Jobangebot?
WAS ISSES DENN NU ?
Baby und prüfung. ich glaube ich schaffe das nicht.
Oh kann man auch in Schlabberjeans und ohne Schminke Kosmektikfachberaterin sein?
Ominöse Angebote für Heimarbeit?