Geschrieben von Trini am 06.11.2003, 8:28 Uhr |
Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES.
Ist das Kind also privat versichert, ist man "gekniffen" und hat (in meinem Fall) tatsächlich nur drei Tage im Jahr (und die für zwei Kinder).
Papa hat dann auch noch die drei Tage weil er auch im öffentlichen Dienst ist. Nach bisherigen Erfahrungen, reichen uns die paar Tage aber aus.
Krankheit der Tamu führt aber i.d.R. wirklich dazu, daß man Urlaub nehmen oder eine andere familiäre Lösung finden muß. Da gibt es keine bezahlte Freistellung. Ist uns zum Glück in fast sechs Jahren NIE passiert. In manchen Verträgen ist vielleicht eine Vertretung vereinbart?? Keine Ahnung.
Trini
- Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Anja B. 02.11.03, 21:00
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - Prinz 03.11.03, 7:10
- Re: Sonderurlaub bei Krankheit vom Kind - RenateK 03.11.03, 8:41
- @RenateK - Anja B. 03.11.03, 11:19
- Hab ich dann als AE 40 tage pro Jahr, wenn nächstes Jahr mein 2. Zwerg da ist? o. T. - Prinz 03.11.03, 12:21
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- Re: @tinai - tinai 03.11.03, 15:29
- @tinai - RenateK 03.11.03, 14:53
- doch es ist ein abdingbarer Anspruch, deswegen haben Angestellte im öffentlichen Dienst meist nur 4 Tage....mT - tinai 03.11.03, 14:18
- @Prinz und Anja B - RenateK 03.11.03, 12:45
- Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES. - Trini 06.11.03, 8:28