Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 06.11.2003, 8:28 Uhr

Das Kinderpflegekrankengeld (10 Tage pro Kind und Elternteil) bekommt man aber von der KK des KINDES.

Ist das Kind also privat versichert, ist man "gekniffen" und hat (in meinem Fall) tatsächlich nur drei Tage im Jahr (und die für zwei Kinder).

Papa hat dann auch noch die drei Tage weil er auch im öffentlichen Dienst ist. Nach bisherigen Erfahrungen, reichen uns die paar Tage aber aus.

Krankheit der Tamu führt aber i.d.R. wirklich dazu, daß man Urlaub nehmen oder eine andere familiäre Lösung finden muß. Da gibt es keine bezahlte Freistellung. Ist uns zum Glück in fast sechs Jahren NIE passiert. In manchen Verträgen ist vielleicht eine Vertretung vereinbart?? Keine Ahnung.

Trini

 
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