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Geschrieben von Sunshine! am 21.07.2003, 22:07 Uhr

Brauche Eure Hilfe. Habe morgen Termin bei A-Amt

Hallo!

Das ist schon o.k., wenn du nur 30 h arbeiten willst. Du kannst das ja schon allein damit rechtfertigen, dass du ein Kind zu betreuen hast.
Allerdings bekommst du natürlich auch nur anteiliges Arbeitslosengeld. Wenn du also vorher 40 Stunden gearbeitet hast, nun 30 Stunden arbeiten willst, bekommst du nun nur 3/4 dese Arbeitslosengeldes, welches sich aus deinem früheren Verdienst errechnet hätte. Man kriegt immer nur insoweit Arbeitslosengeld, wie man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Ob du eine Sperre bekommst für das Arbeitslosengeld wegen der Kündigung, wird das Arbeitsamt entscheiden. Hier fehlen die nötigen Infos.

Viele Grüße
Sunshine

 
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