Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von conny1966 am 27.02.2003, 10:36 Uhr

Bist Du Dir sicher dass Du noch Anspruch hast aus Arbeitslosengeld?

Hallo Tanja,
wenn man die sog. Anwartschaftszeit erfüllt, hat man auch als Selbständiger noch Anspruch auf ALG.
Die zuletzt angestellte Tätigkeit sollte nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Diese Zeit verlängert sich z.B. um max 2 Jahre, wenn man Vollzeit (mehr als 19 Wochenstd.) selbständig gearbeitet hat . Verlängerungen gibt es auch noch aufgrund von Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Familienangehörigen.
Es könnte bei mir noch klappen, da ich noch in diese Zeiten hineinpasse, zumindest bin ich nach dem ersten Gespräch nicht gleich wieder nach Hause geschickt worden.
Zum Dazuverdienen: Ich dachte immer man kann max. 20% des ALG dazuverdienen?!
Ist bei mir sowieso nicht viel, da ich halbtagssuchend bin.

Danke,
Conny

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.