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Geschrieben von Benedikte am 20.07.2004, 10:36 Uhr

beiderseitiges absolutes Beschäftigungsverbot

Hi,
habe die ANDEREN BEITRÄGE NICT GELESEN- ABER nach der geburt hat man für acht Wochen ein sog. beiderseitiges absolutes Beschaftigungsverbot- Du darfst deine Arbeitskraft nicht anbieten, Dein arbeitgeber sie nicht fordern. Vor der geburt darfstz Du arbeiten, wenn Du willst- Dein Chef darf es aber nicht fordern. Das gilt jedenfalls, solange Du abhängig beschäftigt bist- bei Freiberuflern sieht es anders aus.
Ob " was passiert", wenn Du trotzdem arbeiten gehst, ist was anderes- letztlich wird sich wohl keine beschweren, wenn Du arbeiten gehst und Ihr beide Euch einig seid- nur die rechtslage geht hier von einem absoluten arbeitsverbot aus.

benedikte

 
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