Geschrieben von berita am 19.12.2003, 14:05 Uhr |
Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Hallo,
also meines Wissens kann man in einer Ausbildung nach dem Mutterschutz da weitermachen, wo man aufgehoert hat. Man kann auch als Azubi Elternzeit nehmen und danach die Ausbildung weiterfuehren. Wie das jetzt organisatorisch in der Schule geloest wird, weiss ich nicht, vielleicht musst du dann in eine andere "Klasse", da wuerde ich mal vor Ort nachfragen.
LG
Berit
- Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger..... - Dani+Uwe 18.12.03, 19:57
- Re: Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger..... - berita 19.12.03, 14:05
- Re: Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger..... - Bine1082 22.12.03, 11:29
- Re:@Bine1082- Danke hast mir sehr geholfen!!! - *Simone* 24.12.03, 9:57
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite?
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke
Hallo Cosma!
3-Schicht Kinderunterbringung
Will was loswerden...
An trini noch mal wegen Kind krank..