Baby und Job

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Geschrieben von Mama Fabian am 14.07.2004, 16:00 Uhr

Arbeitslosengeld während der Elternzeit??

Ausschlaggebend für den Erhalt von Erziehungsgeld ist doch für das erste Jahr, das Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes und für das zweite Jahr das Einkommen im Geburtsjahr.
Das Arbeitslosengeld wird also nicht angerechnet!

Du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten.

Arbeitslosengeld steht dir nur zu, wenn du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehst, was die auch gerne prüfen und dich in eine "Bewerbung-Weiterbildung" stecken! Kannst du nachweisen, dass du für die entsprechende Anzahl Std. auch zur Verfügung stehst, dann müsste das gehen!

 
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