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Geschrieben von anlefe am 25.08.2005, 11:30 Uhr

an die au-pair erfahrenen, ein paar fragen

hallo
vielleicht gibt es hier auch ein paar schweizerinnen die mir helfen können da wir nicht in deutschland leben. also, wir haben drei kinder und ich möchte gerne wieder ein paar stunden die woche arbeiten. jetzt überlegen wir uns, ob wir ein au-pair bei uns aufnehmen sollten weil das wahrscheinlich die beste lösung wäre. aber nun habe ich gelesen, dass nur ein teil der gasteltern arbeiten darf, ist das wirklich so? es ist so, dass ich eine kleine firma habe und zuhause arbeiten würde. im moment macht mein mann die ganze arbeit neben seiner normalen arbeit. also wäre ich ja trotzdem zuhause falls etwas sein sollte.
woher kommen euere au-pairs? wusste auch nicht, dass sie nicht deutschsprachig sein dürfen wenn sie in ein deutschsprachiges land kommen.
wie ist so ungefähr ein tagesablauf von euerem au-pair?
was bezahlt ihr für euer au-pair mit sprachkurs und allem?
im moment schwirrt mir der kopf vor lauter überlegen was wohl das beste wäre.
für ein paar tipps wäre ich sehr dankbar
gruss tanja

 
1 Antwort:

Habe ich mal für dich von aupairworld reinkopiert.

Antwort von KH am 25.08.2005, 16:58 Uhr

Schweiz
Jede Anmeldung eines Au pairs muß über das Migrationsamt laufen. Dort erhält man den einzig zugelassenen Aupairvertrag.

Bewilligungen erhalten nur Au Pairs aus den EU/EFTA-Staaten und aus USA, Kanada, Australien und Neuseeland. Für Au Pairs aus den USA, Kanada, Australien und Neuseeland besteht Visumpflicht.

Hinsichtlich Au Pairs aus den neuen EU-Ländern (Estland, Lettland, Littauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern) liegen uns widersprüchliche Informationen vor. Bitte fragen Sie bei der für Sie zuständigen Fremdenpolizei nach.

Über Bestimmungen für Au Pairs in der Schweiz liegen uns unterschiedliche (teilweise widersprüchliche) Informationen vor. Die Bestimmungen können auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie bei der Fremdenpolizei des jeweiligen Kantons nach, welche Regelungen für Sie zutreffen.

Kosten der Anreise: Die Kosten für die Anreise müssen von der Gastfamilie übernommen werden.
Anmerkung von Aupair World: wir empfehen, diese Kosten erst nach erfolgreichem Aufenthalt des Au pairs von mind. 3 Monaten zu übernehmen und keine Vorauszahlungen zu leisten.

Taschengeld: Der Lohn liegt bei ca. 600-800,- CHF/Monat abhängig vom jeweiligen Kanton (zuzüglich Kost und Logis).

Dauer des Aufenthaltes: Der Arbeitsvertrag ist für ein Jahr abzuschliessen und kann (in begründeten Ausnahmefällen) einmal um dieselbe Dauer verlängert werden.

Einreisebestimmungen: Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass einreisen. Um in der Schweiz Au Pair zu werden, müssen Ausländer aber die Zusicherung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen. Diese muss vor Einreise von der Gastfamilie beim regional zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Dazu muss die Gastfamilie die Formulare "Erklärung zur Einstellung von Au-Pair-Angestellten" und das "Einreisegesuch" beim Arbeitsamt einreichen. Das Au Pair darf erst einreisen, wenn die schriftliche Bewilligung der kantonalen Fremdenpolizei vorliegt.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Das Au Pair muss nach erfolgter Einreise innerhalb von 8 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle angemeldet werden.

Alter: Mindestens 17 und maximal 30 Jahre alt

Muttersprache: Zumindestens im deutschsprachigen Teil der Schweiz darf die Muttersprache des Au Pairs nicht Deutsch sein.

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit darf 30 Stunden pro Woche und 5 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Wöchentlich ist mindestens 1 freier Tag und pro Monat mindestens 1 freier Sonntag zu gewähren.

Urlaub: Der Ferienanspruch beträgt mindestens 4 Wochen (bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen).

Sprachschule: Der Besuch einer Sprachschule ist obligatorisch und hat wöchentlich mindestens 4 Stunden zu umfassen. 50 % der Kurskosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Krankheit/Unfall: Au-pair-Angestellte sind vom Arbeitgeber bei einer anerkannten Krankenkasse gegen die Folgen von Krankheit (inkl. Krankentaggeld) und Unfall zu versichern. 100 % der Prämien für die Berufsunfallversicherung und 50 % der übrigen Prämien sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Sozialabgaben: Die Tätigkeit ist vom Arbeitgeber der Ausgleichskasse zu melden. 50 % der Prämien für die Sozialabgaben können Au-pair-Angestellten vom Lohn abgezogen werden.

Steuern: Au-pair-Angestellte sind steuerpflichtig und darüber von ihrem Arbeitgeber zu informieren. Quellensteuern können Au-pair-Angestellten vom Lohn abgezogen werden.

Diese Zusammenstellung erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir freuen uns sehr über Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

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